Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und Einführung der straflosen Selbstanzeige
Anstelle einer allgemeinen Steueramnestie schlägt der Bundesrat eine vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen vor. Diese stösst auf weniger ethische Bedenken als eine allgemeine Steueramnestie, da die Erben an der Hinterziehung des Erblassers in aller Regel keine Schuld trifft. Drei Varianten werden zur Diskussion gestellt: 1. Eine pauschale Nachsteuer für Erben; 2. Ein verkürztes Nachsteuerverfahren für Erben; 3. Ein vereinfachtes Nachsteuerverfahren für Erben. Gleichzeitig - und unabhängig von der gewählten Variante bei der erleichterten Nachsteuer für Erben - werden zwei weitere Gesetzesänderungen vorgeschlagen: Erstens soll in Nachachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Haftung der Erben für die Bussen des Erblassers gänzlich beseitigt werden. Zweitens wird beabsichtigt, auf die Erhebung einer Busse zu verzichten, wenn Steuerzahler ihre Hinterziehungen selber und vollumfänglich anzeigen (sog. straflose Selbstanzeige).