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8. Dezember 2023 - 22. Februar 2024

Verordnung über die Einschränkung der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr in einer schweren Strommangellage

Die Schweizerische Post soll in einer schweren Strommangellage nicht sanktioniert werden, wenn sie aufgrund von angeordneten Stromsparmassnahmen die Vorgaben zur Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten nicht mehr vollumfänglich einhalten kann.
Quelle
fedlex.admin.ch

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