Verordnung über die Kennzeichnungen „Berg“ und „Alp“ für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Verordnung über die Kennzeichnungen „Berg“ und „Alp“ für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse
Die Verordnung über die Kennzeichnungen „Berg“ und „Alp“ für landwirtschaftliche Erzeugnisse stellt sicher, dass ein Produkt mit der Bezeichnung „Berg“ tatsächlich aus einer Bergregion stammt.