Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken
Die Bundesversammlung hat am 18. Juni 2010 der Änderung des CO2-Gesetzes zugestimmt und die Kompensationspflicht für fossil-thermische Kraftwerke gesetzlich verankert. Der vorliegende Ausführungserlass konkretisiert diese gesetzlichen Bestimmungen.