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Die Verordnung regelt Organisation, Aufgaben und Finanzierung des Bienengesundheitsdienstes. Durch die nachhaltige Förderung der Bienengesundheit mittels Krankheitsprävention und Ausbildung soll die Zahl der Seuchenfälle gesenkt werden. Vorgesehen ist, dass der BGD von Bund, Kantonen und Branche finanziert wird. Der Bund richtet seine Finanzhilfe jedoch nur aus, wenn die Gesamtheit der Kantone einen gleich hohen Beitrag beisteuert.