Das Invalidenversicherungsgesetz (IVG; SR 831.20) ist anzupassen, um das System der IV zu optimieren für die folgenden drei Zielgruppen: <ul><li>Kinder; </li><li>Jugendliche und junge psychisch erkrankte Erwachsene; </li><li>psychisch erkrankte Versicherte. </li></ul>Zudem ist die Koordination der beteiligten Akteure zu verbessern.