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Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen hat zu einer Stärkung der kantonalen Finanzautonomie geführt. Das Ziel, den ressourcenschwachen Kantonen eine minimale Ausstattung an finanziellen Mitteln zu gewährleisten, wurde in den Jahren 2012-15 mehr als erfüllt. Zu diesem Schluss gelangt der zweite Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Zusammen mit dem Wirksamkeitsbericht schickt der Bundesrat Vorschläge zur künftigen Dotierung der Ausgleichsgefässe in die Vernehmlassung.