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Anlässlich verschiedener Revisionen von Gebührenverordnungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wurde festgestellt, dass sie in einigen Bereichen nicht über eine ausreichende gesetzliche Grundlage im formellen Sinn verfügen. In der Form eines Sammelerlasses wird mit der Vorlage die erforderliche formellgesetzliche Grundlage geschaffen. Der Sammelerlass beinhaltet eine Anpassung des Eisenbahngesetzes, des Personenbeförderungsgesetzes, des Luftfahrtgesetzes, des Rohrleitungsgesetzes und des Elektrizitätsgesetzes.