Abgeschlossen
28. September 2012 - 18. Dezember 2012

Änderung der Schiessverordnung und der Schiessverordnung des VBS

Die Rückgabe und der Einzug von Leihwaffen soll künftig effizienter und analog dem bewährten Ablauf bei der vorsorglichen Abnahme von persönlichen Waffen und Leihwaffen geregelt werden. Künftig soll eine Beauftragung der Kreiskommandanten durch die LBA erfolgen können, welcher dann seinerseits die kantonalen Polizeibehörden mit dem Einzug der Leihwaffe beauftragen kann.
Quelle
fedlex.admin.ch

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