Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG)
Die geplanten Änderungen des FIFG betreffen vor allem das CERN. Mit der Vorlage wird im FIFG ein neuer Abschnitt 6a (Art. 31a–31m) eingeführt, der die Gesetzesgrundlage schafft für einen Sachplan des Bundes und für das Plangenehmigungsverfahren für Bauten und Anlagen, die eine räumliche Entwicklung des CERN mit sich bringen oder für dieses von strategischer Bedeutung sind. Der Bund soll mit einer Befugnis ausgestattet werden, die bisher ausschliesslich dem Kanton Genf zukam. Damit soll eine bessere Planungssicherheit für die Projekte des CERN gewährleistet und die Verfahren im Zusammenhang mit entsprechenden Bauten sollen vereinfacht, koordiniert und beschleunigt werden, damit sie die künftige Entwicklung der Organisation nicht bremsen.