Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet
Im Zusammenhang mit der in den nächsten rund 10 Jahren zwingend notwendigen Sanierung des Gotthard-Strassentunnels soll das bestehende Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet mit einem neuen Artikel 3<i>a</i> (Gotthard-Strassentunnel) ergänzt sowie an die geltende Bundesverfassung angepasst werden.