Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Die Bauten und Anlagen des CERN sind neu gemäss einem in Artikel 31a bis 31n nFIFG verankerten Verfahren teilweise einer Plangenehmigungsbehörde des Bundes unterstellt. Der Verordnungsentwurf zielt darauf ab, die verschiedenen Schritte dieses Verfahrens im Detail zu erläutern, um dessen Umsetzung zu erleichtern.
Schreibe deine Stellungnahme und reiche sie bei der zuständigen Stelle ein. Konsultiere die ursprüngliche Publikation der Vernehmlassung für Instruktionen zur Teilnahme.
Die Teilnahme an dieser Vernehmlassung über die Plattform Demokratis ist zurzeit noch nicht möglich. Wir arbeiten daran, die direkte Teilnahme auf Demokratis für alle Vernehmlassungen zu ermöglichen. Um auf dem Laufenden zu bleiben, abonniere unseren Newsletter.