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15. Dezember 2023 - 31. März 2024

Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG)

Das Landesversorgungsgesetz vom 17. Juni 2016 soll teilrevidiert werden. Unter Beibehaltung der Grundkonstruktion des LVG werden Gesetzesbestimmungen angepasst, um die Widerstandsfähigkeit der wirtschaftlichen Landesversorgung, insbesondere in Bezug auf Versorgungskrisen zu stärken.
Quelle
fedlex.admin.ch

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