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Die bestehende Verordnung über die Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivität (VEOR, SR 520.17) soll in eine neue, erweiterte ABCN-Einsatzverordnung überführt werden. Diese regelt die Organisation von Einsätzen des Bundes in ABC- und N-Fällen von nationaler Tragweite. Für die Organisation der genannten Einsätze soll ein Bundesführungsorgan für ABCN-Ereignisse (BFO ABCN) eingesetzt werden.