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Organisationen
Bund
Sicherheit
Verteidigung
Bundesamt für Bevölkerungsschutz
Office fédéral de la protection de la population
•
Ufficio federale della protezione della popolazione
Monbijoustrasse 51 A, 3003 Bern
•
https://www.babs.admin.ch
Vernehmlassungen
23. Oktober 2024
-
7. Februar 2025
Laufend
Bund
Sicherheit
Verteidigung
Wohnen
Änderung der Zivilschutzverordnung (Schutzbauten)
Die geltende Zivilschutzverordnung, ZSV) vom 11. November 2020 wird im Bereich Schutzbauten angepasst. Noch vor Beginn des Ukrainekrieges wurden in Zusammenarbeit mit den Kantonen strategische Eckwerte zu den Schutzbauten und anschliessend ein Konzept erarbeitet. Dieses Konzept Schutzbautendienst als Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung und den Werterhalt der Schutzräume für die Bevölkerung sowie der Schutzanlagen für die Führungsorgane und Zivilschutzorganisationen. Nach Beginn des Ukrainekrieges wurde der Inhalt des Konzepts nochmals überprüft und entsprechend ergänzt.
26. Juni 2024
-
24. Oktober 2024
Abgeschlossen
Bund
Kommunikation
Sicherheit
Verteidigung
Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK)
Im geltenden Bundesgesetz vom 20. Dezember 2019 (Stand am 1. September 2023) über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz sind die Bestimmungen hinsichtlich Verantwortlichkeiten und Finanzierungsanteilen bei MSK anzupassen.
15. Mai 2024
-
4. September 2024
Abgeschlossen
Bund
Sicherheit
Verteidigung
Verwaltung
Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV)
Der Bundesrat hat im Frühjahr 2023 die Eckwerte für die zukünftige Krisenorganisation festgelegt. Dabei hat er das VBS beauftragt, eine neue Verordnung zu erarbeiten. Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, dass bei zukünftigen komplexen und vielseitigen Krisen ein politisch-strategischer Krisenstab unter Leitung des federführenden Departements gebildet wird. Das federführende Departement kann einen operativen Krisenstab einsetzen. Um ein ganzheitliches und überdepartementales Krisenmanagement sicherzustellen, das rasch einsetzbar ist und systematisch erfolgt, soll zudem ein permanenter Kernstab eingerichtet werden.
25. Januar 2023
-
2. Mai 2023
Abgeschlossen
Bund
Sicherheit
Verteidigung
Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes
Die vorliegende Revision des BZG dient der Umsetzung von verschiedenen Massnahmen des Alimentierungsberichts Teil 1 zur Verbesserung der Bestände im Zivilschutz. Dazu gehören insbesondere die Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf bestimmte Militärdienstpflichtige und Armeeangehörige. Weiter sollen zivildienstpflichtige Personen verpflichten werden können, einen Teil ihrer Zivildienstpflicht in einer Zivilschutzorganisation mit Unterbestand zu leisten. Die Revision wird zudem genutzt, um einzelne weitere Änderungen vorzunehmen. Neben einigen formellen Anpassungen betrifft dies in erster Linie die gesetzlichen Grundlagen für die Neuausrichtung des Koordinierten Sanitätsdienstes und die Übertragung von bestimmten Aufgaben im Zusammenhang mit den stationären und mobilen Sirenen vom Bund auf die Kantone.
17. März 2014
-
16. Mai 2014
Abgeschlossen
Bund
Sicherheit
Verteidigung
Totalrevision der Verordnung über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSV)
Das Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (im Folgenden KGSG genannt) wird totalrevidiert. Aufgrund der im KGSG vorgenommenen Änderungen ist auch die auf das KGSG basierende Verordnung über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSV; SR 520.31) entsprechend anzupassen und somit einer Totalrevision zu unterziehen.
25. November 2013
-
24. Januar 2014
Abgeschlossen
Bund
Sicherheit
Verteidigung
Änderung der Zivilschutzverordnung (ZSV)
Nachdem die eidgenössischen Räte die Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG, SR 520.1) am 27. September 2013 verabschiedet haben, ist die Zivilschutzverordnung (ZSV) entsprechend anzupassen. So soll die ZSV neu z.B. die Kriterien zur Verlängerung der Frist bzw. der zeitlichen Obergrenze bei Instandstellungsarbeiten (neuer Art. 27 Absatz 2<sup>bis</sup> BZG) oder die Einzelheiten des Überwachungsverfahrens durch das BABS (neuer Art. 28 BZG) regeln.
15. März 2013
-
24. Juni 2013
Abgeschlossen
Bund
Sicherheit
Verteidigung
Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten
Das genannte Gesetz (SR 520.3) ist über vierzig Jahre alt und soll mittels Totalrevision insbesondere an die Bundesverfassung (SR 101), das Subventionsgesetz (SR 616.1) und das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (SR 520.1) angepasst werden. Weiter sind z. B. die Bestimmungen des Zweiten Protokolls zum Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten in der Schweizer Gesetzgebung umzusetzen.
9. April 2013
-
17. Mai 2013
Abgeschlossen
Bund
Sicherheit
Verteidigung
Teilrevision der Alarmierungsverordnung (AV)
Die vorliegende Teilrevision sieht insbesondere eine Präzisierung bezüglich der Zuständigkeiten und der Finanzierung der Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung zwischen Bund sowie Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern. Dabei wird an der bisherigen Zuständigkeitsfinanzierung zwischen Bund und Kantonen nichts geändert.
27. Juni 2012
-
19. Oktober 2012
Abgeschlossen
Bund
Sicherheit
Verteidigung
Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG)
Im Rahmen der letzten Teilrevision des BZG, welche am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurde das VBS am 8. September 2010 vom Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, mit welcher die durch die Operation ARGUS aufge-deckten Mängel behoben werden können. Primäres Ziel dieser Vorlage ist es deshalb, unrechtmässige Schutzdienstleistungen bzw. den unrechtmässigen Bezug von EO-Leistungen zu verhindern, dies insbesondere durch eine Erweiterung der Daten des Personalinformationssystems der Armee (PISA). Zudem erfährt das BZG weitere notwendige Anpassungen.
29. August 2011
-
16. September 2011
Abgeschlossen
Bund
Sicherheit
Verteidigung
Revision der Zivilschutzverordnung (ZSV, SR 520.11)
Entsprechend den anlässlich der BZG-Revision vorgenommenen Änderungen erfährt die ZSV in erster Linie Anpassungen in den Bereichen der Ausbildung, des Materials und der Schutzbauten. Auch in anderen Bereichen werden nötige Änderungen vorgenommen, so zum Beispiel im Datenschutz. Im Rahmen des zu ändernden Rechts sollen die Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) sowie die Zollverordnung (ZV, SR 631.01) geändert werden.
17. Februar 2010
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31. Mai 2010
Abgeschlossen
Bund
Sicherheit
Verteidigung
Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG)
Nachdem das BZG seit nunmehr knapp sechs Jahren in Kraft ist, soll es aufgrund der in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen ein erstes Mal revidiert werden, dies insbesondere in den Bereichen Ausbildung der Führungsorgane im Bevölkerungsschutz, Ausbildungsdienste im Zivilschutz sowie Schutzbauten.
4. August 2009
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31. Oktober 2009
Abgeschlossen
Bund
Sicherheit
Verteidigung
Erlass der Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung, SR 520.17)
Die bestehende Verordnung über die Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivität (VEOR, SR 520.17) soll in eine neue, erweiterte ABCN-Einsatzverordnung überführt werden. Diese regelt die Organisation von Einsätzen des Bundes in ABC- und N-Fällen von nationaler Tragweite. Für die Organisation der genannten Einsätze soll ein Bundesführungsorgan für ABCN-Ereignisse (BFO ABCN) eingesetzt werden.
4. Dezember 2008
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27. Februar 2009
Abgeschlossen
Bund
Sicherheit
Verteidigung
Revision der Alarmierungsverordnung (AV)
Zur Umsetzung der Motion Wyss (05.692), welche vom Bundesrat die Etablierung eines meteorologischen Zwei-Stufen-Warnsystems fordert, sind die rechtlichen Grundlagen auf Verordnungsstufe auszubauen. So sind sowohl die Alarmierungsverordnung als auch die Radio- und Fernsehverordnung (RTVV, SR 784.401) entsprechend zu ergänzen.
4. Dezember 2008
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20. Februar 2009
Abgeschlossen
Bund
Informatik
Kultur
Sicherheit
Revision des Schweizerischen Inventars der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar)
Das KGS-Inventar enthält die Kulturgüter von nationaler Bedeutung, die es entsprechend den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen über den Kulturgüterschutz vorrangig zu schützen gilt. Gesetzliche Grundlagen: International (SR 0.520.3 / 0.520.33), National (SR 520.3 / 520.31). Bisherige Ausgaben: 1988, 1995.
1. Oktober 2007
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31. Dezember 2007
Abgeschlossen
Bund
Sicherheit
Verteidigung
05.443 Pa.Iv. Sommaruga: Einsatz von Schutzdienstpflichtigen aus der Personalreserve
Mit der Vorlage sollen es künftig möglich werden, nicht ausgebildete Schutzdienstpflichtige aus der Personalreserve in Katastrophen- und Notlagen sowie bei Instandstellungsarbeiten unmittelbar und ohne vorhergehende Grundausbildung einzusetzen und dabei in Rechten und Pflichten den ausgebildeten Schutzdienstpflichtigen gleichzustellen.