Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung
Diese Teilrevision betrifft die Bewaffnung von Angehörigen der Armee im Friedensförderungsdienst, den Abschluss völkerrechtlicher Verträge mit anderen Staaten über die Ausbildungszusammenarbeit und über den Status von Schweizer Militärpersonen im Ausland bzw. ausländischer Militärpersonen in der Schweiz.