Abgeschlossen
12. September 2009 - 31. Dezember 2009

Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen

Die Bankeinlagen sollen durch ein neues zweistufiges Sicherungssystem, welches durch die Banken finanziert wird, besser geschützt werden. Diverse Elemente der heutigen Übergangslösung - welche bis Ende 2010 gilt - werden zudem ins Dauerrecht überführt.