Änderung der Verordnung vom 26. November 2003 über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt (Schlachtviehverordnung)
Übertragung von Zollkontingentsanteilen auf die nächste Einfuhrperiode des gleichen Kalenderjahres. Lohnschlachtungen und lebende Kälber auf öffentlichen Märkten sollen von der obligatorischen Qualitätseinstufung ausgenommen werden.