Themen
Verkehr
Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

Abgeschlossen
29. April 2014 - 30. Mai 2014

Änderung der Luftfahrtverordnung; Lockerung des Verbotes von Ultraleichtflugzeugen

Der Betrieb von Ultraleichtflugzeugen (UL) nach schweizerischer Definition, d.h. von Flugzeugen mit einer Flächenbelastung von weniger als 20 kg/m2, ist seit 1984 verboten. Seit 2005 besteht die Möglichkeit, sogenannte Ecolight-Flugzeuge in der Schweiz zuzulassen. Seit dem Erlass des Verbotes wurden im Bereich der UL erhebliche technische Fortschritte erzielt. Die meisten heutigen UL haben zudem eine Flächenbelastung von mehr als 20 kg/m2. Das geltende Verbot ist damit praktisch toter Buchstabe. Neu sollen nebst den Ecolight-Flugzeugen UL mit Elektroantrieb (aerodynamisch gesteuerte Flugzeuge, Trikes, Gyrokopter), Hängegleiter mit Elektroantrieb und Gyrokopter mit Verbrennungsmotor zugelassen werden.