Die Verordnung wird zusammen mit dem Bundesgesetz vom 17. Juni 2011 über das Messwesen (BBl 2011 4865) am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Sie ersetzt zwei Verordnungen vom 15. Februar 2006: Die Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Kantone im Messwesen (SR 941.292) und die Eichstellenverordnung (SR 941.293). Die Verordnung über die Zuständigkeiten im Messwesen umfasst neben formellen Anpassungen an das neue Gesetz einige kleinere materielle Änderungen.