Verordnungen zur Gesamtkonzeption des Güterverkehrs in der Fläche
Das eidgenössische Parlament hat das neue Gütertransportgesetz (GüTG) am 25. September 2015 verabschiedet. Gleichzeitig mit dem Gesetz sollen, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, die Ausführungsbestimmungen in Kraft gesetzt werden. Die Anhörung umfasst insbesondere die Totalrevision der Gütertransportverordnung (GüTV). Im Zuge der Totalrevision werden die Verordnung über die Förderung des Bahngüterverkehrs (BGFV; 740.12) und die Verordnung über die Anschlussgleise (AnGV; 742.141.51) aufgehoben und in die neue GüTV integriert.