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Abgeschlossen
9. Juli 2012 - 9. September 2012
Teilrevision der Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität (Herkunftsnachweis-Verordnung, HKNV)
Für alle Kraftwerke mit einer Anschlussleistung über 30 kVA gilt ab 1. Januar 2013 die Erfassungspflicht für Herkunftsnachweise. Mit der vorliegenden Teilrevision der Herkunftsnachweis-Verordnung werden Ausnahmen von der Erfassungspflicht festgelegt, sowie einige Präzisierungen von bestehenden Regelungen vorgenommen.