Themen
Energie
Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

Abgeschlossen
9. Juli 2012 - 9. September 2012

Teilrevision der Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität (Herkunftsnachweis-Verordnung, HKNV)

Für alle Kraftwerke mit einer Anschlussleistung über 30 kVA gilt ab 1. Januar 2013 die Erfassungspflicht für Herkunftsnachweise. Mit der vorliegenden Teilrevision der Herkunftsnachweis-Verordnung werden Ausnahmen von der Erfassungspflicht festgelegt, sowie einige Präzisierungen von bestehenden Regelungen vorgenommen.