Teilrevision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung, ERV)
Betroffen sind der Kantonalbankenrabatt (Art. 33 Abs. 3 ERV) sowie die Nachschusspflicht bei Genossenschaftsbanken (Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 Abs. 2 ERV). Die FINMA schlägt die Abschaffung beider Ausnahmeregelungen vor. Damit werden die Institute angehalten, für eine angemessene, qualitativ verbesserte Kapitaldecke zu sorgen. Die Anhörung erfolgt in Absprache mit der Eidg. Finanzverwaltung.