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Die Revision der Verordnung vom 27. April 2006 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung ist Teil der Initiative Berufsbildung 2030. Ziel der Änderungen ist es, die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung auf die künftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes auszurichten.