Die Vernehmlassungsvorlage enthält die Ausführungsbestimmungen zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) und zu Teilen des Bundesgesetzes über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Diese Gesetzesanpassungen wurden von der Bundesversammlung am 29. September 2023 beschlossen.
Für die 4. Generation des Programms Agglomerationsverkehr schlägt der Bundesrat vor, insgesamt 32 Programme mit rund 1,3 Milliarden Franken mitzufinanzieren. Ein Schwerpunkt der mitzufinanzierenden Projekte liegt beim Ausbau des Fuss- und Veloverkehrs und des öV.
Der Bundesrat will mit der Vorlage den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion beschleunigen. Dazu sieht er zum einen vor, die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die bedeutendsten Anlagen der Wasserkraft und der Windenergie zu beschleunigen. Zum anderen soll der Ausbau der Photovoltaik und Solarthermie vorangetrieben werden, indem die Investitionen in Solaranlagen an Neubauten steuerlich abgezogen werden können und das Meldeverfahren ausgeweitet wird.
Mit seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 zeigt der Bundesrat auf, wie er die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in den nächsten zehn Jahren umsetzen will. Er legt Ziele bis 2030 sowie strategische Stossrichtungen für die Bundespolitik in den drei Schwerpunktthemen «nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion», «Klima, Energie, Biodiversität» und «Chancengleichheit» fest.
Die Verordnung des UVEK vom 20. Dezember 2017 über Fristen und Beitragsberechnung für Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr (PAvV) soll mit der Vernehmlassungsvorlage totalrevidiert und aufgehoben werden. Der vorgelegte Verordnungsentwurf übernimmt die bestehenden Bestimmungen der PAvV und enthält neu die Rechte und Pflichten der Trägerschaften bei der Erarbeitung von Agglomerationsprogrammen sowie die wichtigsten Schritte der Bundesprüfung.
In der dritten Generation des Programms Agglomerationsverkehr wurden beim Bund 37 Agglomerationsprogramme eingereicht, in denen die entsprechenden Trägerschaften alle mitzufinanzierenden Projekte darstellen sowie die verkehrs- und siedlungsplanerische Abstimmung dieser Massnahmen nachweisen. Insgesamt lösen die in den mitfinanzierten Programmen der dritten Generation enthaltenen Massnahmen Bundesbeiträge von 1,12 Milliarden Franken aus. In dieser Vernehmlassungsvorlage ist das Ergebnis der umfassenden Prüfung festgehalten.
Im Zuge der Überarbeitung der Gesetzesvorlage zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes nach der Vernehmlassung, die vom Dezember 2014 bis zum Mai 2015 durchgeführt worden war, sind neue Elemente wie zum Beispiel der Planungs- und Kompensationsansatz in die Vorlage aufgenommen worden. Die Vernehmlassung ist auf diese neuen Elemente ausgerichtet.
Mit der Verordnung sollen die drängendsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung der Volksinitiative «Stopp mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» stellen, möglichst rasch beantwortet werden.
Die Verordnung beinhaltet einerseits die Anpassungen an die Ende 2011 beschlossene Revision des Raumplanungsgesetzes. Diese Revision wird sämtliche altrechtlichen Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen gleichstellen. Andererseits sollen in der Verordnung die Voraussetzungen für den Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschafts-betrieben in die Bauzonen angepasst werden.
Es soll eine Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung erlassen werden mit dem Ziel, die Möglichkeiten von Abbruch und Wiederaufbau sowie von Erweiterungen ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens auch auf Bauten auszudehnen, die am 1. Juli 1972, dem Stichtag, an dem die konsequente Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet im Bundesrecht in Kraft getreten war, landwirtschaftlich bewohnt waren. Die Möglichkeit des Wiederaufbaus wird an die Bedingung geknüpft, dass die äussere Erscheinung nicht wesentlich geändert wird. Damit soll verhindert werden, dass der Charakter der landwirtschaftlich geprägten Landschaften schleichend verloren geht.
26 Städte und Agglomerationen sollen in den Jahren 2011 bis 2014 insgesamt 1,5 Milliarden Franken für Massnahmen zur Verbesserung ihrer Verkehrssysteme erhalten. Der Bund übernimmt damit 30 bis 40 Prozent der anfallenden Investitionen. Die Vernehmlassung zur Finanzierung der Agglomerationsprogramme läuft bis Mitte April 2009.
Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zu einer Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) eröffnet. Das neue Bundesgesetz über die Raumentwicklung (REG) soll das fast 30 Jahre alte RPG ablösen. Es will den Herausforderungen einer zunehmend urbanen Schweiz Rechnung tragen, ohne dabei die Bedeutung der ländlichen Räume zu vernachlässigen. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt die wachsende Bedeutung der Städte und Agglomerationen und will der Zersiedelung der Landschaft entgegenwirken. An der heutigen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen soll grundsätzlich festgehalten werden.
Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 ist auf die Dauer der Legislaturplanung ausgerichtet und somit auf Ende 2007 terminiert. Gleichzeitig mit der Verabschiedung der Strategie beschloss der Bundesrat, sie bis 2007 zu erneuern. Basis für die erneuerte Strategie waren eine Gesamtevaluation der Strategie 2002 und eine Bilanz über die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz.
Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative (04.444 Obligatorische Bedenkfrist und Artikel 111 ZGB) ausgearbeiteten Vorentwurf beantragt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, die obligatorische Bedenkfrist von zwei Monaten bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren abzuschaffen. Gemäss dem vorgeschlagenen Gesetzestext kann das Gericht wie bisher die Ehegatten nötigenfalls in mehreren Sitzungen anhören.
Der Bundesrat will zur Finanzierung von wichtigen Verkehrsprojekten einen Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr und die Nationalstrassen errichten. Als kurzfristige Massnahme bis zur Einführung des Infrastrukturfonds wird ein auf vier bis fünf Jahre befristeter Dringlichkeitsfonds für dringende und baureife Vorhaben vorgeschlagen. Die Vorlage umfasst neben diesen zwei sich ergänzenden Finanzierungsgefässen auch Massnahmen für Randregionen und Berggebiete.