Die Verordnung des EFD über die Entschädigung der kantonalen Behörden für ihren Aufwand im Zusammenhang mit der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe ist einer Totalrevision zu unterziehen. Mit der Einführung von LSVA III werden die kantonalen Strassenverkehrsämter beim Vollzug der LSVA in Zukunft entlastet. Die Entschädigung für die Kantone ist deshalb anzupassen.
Mit der Änderung auf den 1. Januar 2025 soll die Wertfreigrenze im Reiseverkehr von heute 300 Franken auf neu 150 Franken gesenkt werden. Diese Senkung steht im Zusammenhang mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen, die das gemeinsame Ziel haben, dem Einkaufstourismus entgegenzuwirken.
Mit der Änderung der Automobilsteuerverordnung auf den 1. Januar 2024 soll die Befreiung der Elektroautomobile von der Automobilsteuer aufgehoben werden. Es handelt sich dabei um eine der Massnahmen zur Beseitigung des strukturellen Defizits, die der Bundesrat am 25. Januar 2023 beschlossen hat.
Mit der am 19. März 2021 durch das Parlament beschlossenen Revision des Geldwäschereigesetzes wird das der EZV angegliederte Zentralamt für Edelmetallkontrolle (Zentralamt) Geldwäschereiaufsichtsbehörde über mit Bankedelmetallen handelnden Handelsprüfer und Gruppengesellschaften. Damit geht die Kompetenz zur Konkretisierung der Sorgfaltspflichten nach dem 2. Kapitel des GwG an die EZV über. Im vorliegenden Erlassentwurf werden die Sorgfaltspflichten für Bewilligungsinhaber und Bestimmungen über die Aufsicht durch das Zentralamt konkretisiert.