Totalrevision der Verordnung des EFD über die Entschädigung der kantonalen Behörden für ihren Aufwand im Zusammenhang mit der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe
Die Verordnung des EFD über die Entschädigung der kantonalen Behörden für ihren Aufwand im Zusammenhang mit der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe ist einer Totalrevision zu unterziehen. Mit der Einführung von LSVA III werden die kantonalen Strassenverkehrsämter beim Vollzug der LSVA in Zukunft entlastet. Die Entschädigung für die Kantone ist deshalb anzupassen.