Der Bundesrat hat am 25. Februar 2009 entschieden, unter Vorbehalt der Zustimmung des Parlaments, der internationalen Militäroperation NAVFOR/Atalanta der EU Schweizer Armeeangehörige zum Schutz von Schiffen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen und von Schweizer Handelsschiffen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament eine Änderung des Militärgesetzes zu unterbreiten, die eine rechtliche Grundlage schaffen soll, damit die Schweiz sich künftig mit militärischen Mitteln an internationalen Polizeiaktionen beteiligen kann, wenn schweizerische Interessen direkt oder indirekt betroffen sind.