Mit der Totalrevision der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (MetV) soll das von den eidgenössischen Räten am 17. März 2023 verabschiedete Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) sowie die damit in Zusammenhang stehende Revision des Bundesgesetzes über die Meteorologie und Klimatologie (MetG; SR 429.1) umgesetzt werden. Im Vordergrund steht die Einführung des Prinzips open government data bei MeteoSchweiz durch die Abschaffung der heute geltenden Datengebühren.
Die Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (MetV) stellt die Grundlage dar für die Regelung der Gebühren für Dienstleistungen des Grundangebots von MeteoSchweiz. Diese seit 2007 unverändert geltenden Bestimmungen sind heute überholt. Eine Aktualisierung drängt sich auf, um neuen gesellschaftlichen Aspekten, wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Trends Rechnung zu tragen.
Mit der Revision sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den freien Zugang zu Meteodaten (Open Government Data Prinzip) geschaffen werden.
Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz soll mehr Selbständigkeit erhalten, um seine Aufgaben effizienter erfüllen zu können. Der Bundesrat hat die dazu erforderliche Totalrevision des Bundesgesetzes über die Meteorologie und Klimatologie in die Vernehmlassung geschickt.
Die Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie vom 23. Februar 2000 (MetV) muss hinsichtlich der Bestimmungen über die Gebührenerhebung an die Allgemeine Gebührenverordnung des Bundes (SR 172.041.1) angepasst werden. Gleichzeitig ist die Verordnung des EDI über die Gebührenansätze im Bereich Meteorologie und Klimatologie (MetGebV, SR 429.111) aufzuheben und in die MetV zu integrieren.