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Die Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie vom 23. Februar 2000 (MetV) muss hinsichtlich der Bestimmungen über die Gebührenerhebung an die Allgemeine Gebührenverordnung des Bundes (SR 172.041.1) angepasst werden. Gleichzeitig ist die Verordnung des EDI über die Gebührenansätze im Bereich Meteorologie und Klimatologie (MetGebV, SR 429.111) aufzuheben und in die MetV zu integrieren.