Neues Datenhaltungskonzept, Übertragung der Aufgaben der UKI an die AB-ND, Anpassungen im Bereich der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen, Anpassungen formeller Natur.
Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) wurde im September 2015 (Parlament) beziehungsweise im September 2016 (Referendumsabstimmung) gutgeheissen. Die Inkraftsetzung des NDG bedingt eine vollständige Erneuerung des einschlägigen Verordnungsrechts. Es sind drei Verordnungen vorgesehen: Die Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV), die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) sowie eine Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten. Gegenstand der Vernehmlassung sind die beiden Verordnungen NDV und VIS-NDB.
Der Gesetzesentwurf soll dem heutigen Nachrichtendienst des Bundes (NDB) eine einheitliche gesetzliche Grundlage verschaffen. Die bisherige Zweiteilung in zwei separate Gesetze soll aufgegeben werden. Der Entwurf sieht u.a. für den NDB neue, (genehmigungspflichtige) Informationsbeschaffungsmassnahmen und eine neue Form der Datenbearbeitung vor. Der NDB soll dadurch seine Rolle als präventives Sicherheitsorgan des Bundes auch angesichts des heutigen Bedrohungsbildes weiterhin effizient wahrnehmen können.
Der Nachrichtendienst des Bundes bearbeitet die das Ausland betreffenden Daten im System ISAS. Dieses gründet auf einem bis längstens im Juni 2015 befristeten Pilotbetrieb gemäss Datenschutzgesetz. Mit dem Gesetzesentwurf soll der Pilotbetrieb abgelöst und eine formellgesetzliche Grundlage für die Weiterführung des Datenbearbeitungssystems geschaffen werden.