Die Änderung des ZDG dient der Umsetzung der Motion 22.3055 Fraktion der Schweizerischen Volkspartei: Armeebestand mittels Massnahmen beim Zivildienst stärken, welche sechs Massnahmen nennt, mit denen die hohe Zahl an Zulassungen von eingeteilten Armeeangehörigen zum zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) reduziert werden sollen.
Das Zivildienstgesetz (ZDG; SR 824.0) wird geändert, um drei problematischen Phänomenen entgegenzuwirken, die zur Gefährdung der Armeebestände beitragen: Jenem der hohen und stetig zunehmenden Zahl der Zulassungen an sich, jenem der hohen Zahl von Armeeangehörigen, die nach bestandener Rekrutenschule aus Formationen der Armee zum Zivildienst abgehen, und jenem des Wechsels von Fachspezialistinnen und Fachspezialisten sowie Kadern der Armee zum Zivildienst. Die Änderung beinhaltet die Umsetzung von sieben Massnahmen zur substantiellen Senkung der Anzahl Zulassungen zum Zivildienst, insbesondere der Zulassung zum Zivildienst nach der Rekrutenschule.
Der Vollzug des Zivildienstes soll an die neuen Rechtsgrundlagen der Armee (laufende Revision des Militärgesetzes) angepasst werden. Gleichzeitig schafft der Bundesrat die Grundlagen zur Umsetzung der Motion 11.3362 (Ausbau der Ausbildung von Zivildienstleistenden). Mit weiteren Anpassungen soll weiterhin ein effizienter Vollzug gewährleistet werden. Mit der Aufnahme des Tätigkeitsbereichs «Schulwesen» sollen neue Einsatzmöglichkeiten für Zivis geschaffen werden.