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Bundesamt für Metrologie
Office fédéral de métrologie
•
Ufficio federale di metrologia
Lindenweg 50, 3003 Bern-Wabern
Vernehmlassungen
28. Mai 2019
-
27. September 2019
Abgeschlossen
Bund
Informatik
Recht
Verkehr
Änderung der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung. Automatische Erkennung von Kontrollschildern
Systeme für die automatische Erkennung von Kontrollschildern im Strassenverkehr dienen der Feststellung rechtswidrigen Verhaltens im Strassenverkehr, indem sie Kontrollschilder von Fahrzeugen für den Abgleich mit Datenbanken automatisch erfassen. Sie sollen dem Messgesetz unterstellt werden. Die Unterstellung erfolgt durch den Erlass von Verordnungsbestimmungen des EJPD über diese Messmittelkategorie. Die Vorschriften sollen in die Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung eingefügt werden.
28. März 2013
-
10. Juni 2013
Abgeschlossen
Bund
Sicherheit
Verkehr
Wirtschaft
Entwurf einer neuen Verordnung des EJPD über Taxameter samt Erläuterungen
In der Schweiz verkehren gemäss Angaben der ASTAG mindestens 3'500 Taxis und der jährliche Umsatz der Branche dürfte bei 175 - 200 Mio. CHF liegen. Die Schweiz ist abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen das einzige Land in Europa, das keine Anforderungen an Taxameter aufstellt und diese auch nicht regelmässig überprüft. Hauptziel der Verordnung ist der Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten. Zu diesem Zweck regelt die Verordnung die folgenden wesentlichen Aspekte: die Anforderungen an Taxameter; die Verfahren für das Inverkehrbringen; die Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit.
4. Mai 2012
-
15. Juni 2012
Abgeschlossen
Bund
Forschung
Verwaltung
Verordnung des EJPD über Kaltwasserzähler
Heute gibt es in der Schweiz keine messtechnischen Vorschriften für Wasserzähler. Das jährliche Handelsvolumen beim Frischwasser in den Bereichen Haushalt, Gewerbe und Leichtindustrie beträgt ungefähr 1 Milliarde Franken (600 Millionen Kubikmeter zu ca. 1.70 Franken). Addiert man die Kosten für das Abwasser, welche in der Regel über den Frischwasserbezug berechnet werden, so verdoppelt sich dieser Betrag. Die in den letzten Jahren erfolgte Liberalisierung des Marktes für Wasserzähler birgt die Gefahr, dass auch in der Schweiz in zunehmendem Masse Zähler von geringerer Qualität eingesetzt werden. Angesichts dieser Entwicklung und der wirtschaftlichen Bedeutung der Wasserkosten hat das EJPD das METAS beauftragt, den Erlass einer Verordnung des EJPD über Kaltwasserzähler vorzubereiten.
15. September 2011
-
15. Dezember 2011
Abgeschlossen
Bund
Forschung
Verwaltung
Deklarationsverordnung und Verordnung über die technischen Vorschriften betreffend die Mengenangaben auf industriellen Fertigpackungen
Der grösste Teil der Waren in den Geschäften sind heute vorverpackt (Fertigpackungen). Die Deklarationsverordnung und die dazugehörende Verordnung über technische Vorschriften regeln, wie bei Fertigpackungen die Menge des Inhalts gemessen und angegeben werden müssen. Sie regeln ebenfalls wie Waren im Offenverkauf abzumessen sind. Die Verordnungen von 1998 müssen vollständig revidiert werden, um neue technische Möglichkeiten zu berücksichtigen (z. B. Waagen mit Tarafunktion). Weiter sind auch Anpassungen an Entwicklungen im internationalen Recht erforderlich. Zudem soll der Name der Verordnungen geändert werden, um Verwechslungen zu vermeiden.
14. April 2010
-
31. Juli 2010
Abgeschlossen
Bund
Forschung
Verwaltung
Bundesgesetz über das Messwesen
Das Bundesamt für Metrologie (METAS) soll mehr Selbstständigkeit erhalten, um seine Aufgaben effizienter erfüllen zu können. Der Bundesrat hat die dazu erforderliche Totalrevision des Messgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Er setzt damit seinen Bericht zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben (Corporate-Governance-Bericht) im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) um.
14. April 2009
-
5. Mai 2009
Abgeschlossen
Bund
Forschung
Verwaltung
Teilrevision der Eichgebührenverordnung
Die Verordnung vom 23. November 2005 über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (Eichgebührenverordnung; SR 941.298.1) regelt sowohl die Gebühren, welche die kantonalen Vollzugsorgane für das Messwesen und die ermächtigten Eichstellen für das Eichen von Messmitteln erheben, als auch die Anteile, die davon Bund und Kantonen für deren Aufwendungen zufliessen. Eichgebühren sind eine Abgeltung für Dienstleistungen, die von den kantonalen Eichmeistern und den privatwirtschaftlich organisierten Eichstellen erbracht werden. Im Interesse einer landesweit einheitlichen, transparenten Regelung der Preise für Eichungen werden die entsprechenden Gebührentarife vom Bundesrat erlassen. Sowohl die Stundenansätze für Gebühren, die nach Zeitaufwand berechnet werden, als auch die entsprechenden Gebührenansätze für die einzelnen Messmittel sind seit 1999 nicht mehr an die Teuerung angepasst worden. Die Teilrevision der Eichgebührenverordnung umfasst daher neu eine Indexklausel. Zudem werden die von den Eichstellen an das Bundesamt zu entrichtenden Anteile grundsätzlich und einheitlich als Prozentsatz bzw. Prozentbetrag angegeben.