Originale | Controproposta | Motivo o commento |
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Mit dem Übereinkommen von Paris haben sich die Staaten darauf geeinigt, den globalen Temperaturanstieg unter 1,5°C zu halten, um die verheerendsten Folgen der Klimaerhitzung zu verhindern. Das 1.5°C-Limit wurde mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall der KlimaSeniorinnen rechtlich verbindlich bestätigt (s. auch weiter unten): Die Schweiz – und jedes andere Land, das die Menschenrechte respektiert – muss ihre Klimapolitik ernsthaft darauf ausrichten, die Erwärmung auf 1.5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. |
Mit dem Übereinkommen von Paris haben sich die Staaten darauf geeinigt, den globalen Temperaturanstieg unter 1,5°C zu halten, um die verheerendsten Folgen der Klimaerhitzung zu verhindern. Das 1.5°C-Limit wurde mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall der KlimaSeniorinnen vom 9. April 2024 rechtlich verbindlich bestätigt (s. auch weiter unten): Die Schweiz – und jedes andere Land, das die Menschenrechte respektiert – muss ihre Klimapolitik ernsthaft darauf ausrichten, die Erwärmung auf 1.5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. | Ich würde das Datum des Urteils nennen; nicht alle können das zeitlich einordnen. |
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Die Schweiz behauptet, dass ihre aktuelle Klimapolitik für die Einhaltung des 1.5°C-Limits konzipiert wurde, weil sich die Schweizer Klimaziele auf die globalen Reduktionspfade aus den Berichten des Weltklimarats IPCC beziehen. Die einfache Herleitung der Schweiz: Wenn die Welt bis 2030 die Emissionen um 50 Prozent und bis 2050 auf netto-null reduzieren muss, um 1.5°C nicht zu überschreiten, dann reicht es, wenn die Schweiz sich die gleichen Ziele setzt. Dieser Ansatz besticht durch seine Einfachheit, ist aber nicht fair. Denn ein solcher Ansatz bevorteilt die Schweiz massiv gegenüber Ländern, die bisher weniger Emissionen verursacht haben und aktuell einen tieferen Pro-Kopf-Wert ausweisen. Der Ansatz blendet jegliche Verantwortung aufgrund der schon erfolgten Emissionen aus. Ganz entsprechend der Logik: wer schon viel verbraucht und hohe Emissionen hat, dem soll auch künftig mehr gegeben werden. Ein Land wie die Schweiz, das dank hoher Treibhausgasemissionen in der Vergangenheit reich geworden ist und Wohlstand aufbauen konnte, muss rascher und früher seine Emissionen senken als ein Land, welches noch in Entwicklung ist. |
Ich fände es sinnvoll, hier (oder im folgenden §) anzumerken, dass der EGMR ein auf Erwägungen eines fair share beruhendes Budget gefordert hat. Das finde ich wichtiger als zu sagen, dass der EGMR festgestellt habe, das 1,5-Grad-Ziel sei verbindlich, denn für diese Feststellung braucht es keinen EGMR-Richterspruch: Das geht unmittelbar aus dem PA hervor. Für die Aussage «Die Schweiz behauptet …» als Quelle angeben: die bundesrätliche Antwort an die Ministerkonferenz des Europarats https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102244.html. | |
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Die Schweiz hat – wie praktisch alle anderen Staaten der Welt – das Übereinkommen von Paris ratifiziert, das alle Länder zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet. |
Die Schweiz hat – wie praktisch alle anderen Staaten der Welt – das Übereinkommen von Paris ratifiziert, das alle Länder zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet.. [Fussnote: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/619/de] | |
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Ihren Beitrag zu leisten für die Begrenzung der globalen Erwärmung bei max. 1.5°C gegenüber dem vorindustriellen Level (1.5°C-Limit). |
Ihren Beitrag zu leisten für die Begrenzung der globalen Erwärmung bei max. 1.5°C gegenüber dem vorindustriellen Level (1.5°C-Limit) (Art. 2 Abs. 1 Bst. a Übereinkommen von Paris). | |
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Die Treibhausgasemissionen in der Schweiz weitestmöglich zu senken und die verbleibenden Emissionen durch die CO2-Entfernung auszugleichen (Netto-Null-Ziel). |
Die Treibhausgasemissionen in der Schweiz weitestmöglich zu senken und die verbleibenden Emissionen durch die CO2-Entfernung auszugleichen (Netto-Null-Ziel) (Art. 3 Abs. 1 KlG). | |
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Die Finanzmittelflüsse des Bundes sowie des Schweizer Finanzsektors auf eine emissionsarme und gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähige Entwicklung auszurichten (Finanzmittel-Ziel). |
Die Finanzmittelflüsse des Bundes sowie des Schweizer Finanzsektors auf eine emissionsarme und gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähige Entwicklung auszurichten (Finanzmittel-Ziel) (Art. 2 Abs. 1 Bst. c PA, Art. 1 Bst. c KlG). | |
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Ihren Beitrag zu leisten für den internationalen Klimaschutz. Reiche Länder mit hohen historischen Emissionen schreiten voran und unterstützen ärmere Länder beim Realisieren einer emissionsarmen Entwicklung und bei der Bewältigung von klimawandelbedingten Schäden (Fair-Share- und Finanzierung-Ziel). |
Ihren Beitrag zu leisten für den internationalen Klimaschutz. Reiche Länder mit hohen historischen Emissionen schreiten voran und unterstützen ärmere Länder beim Realisieren einer emissionsarmen Entwicklung und bei der Bewältigung von klimawandelbedingten Schäden (Fair-Share- und Finanzierung-Ziel) (Art. 3 PA). | |
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In diesem Zusammenhang hat die Stimmbevölkerung den Bund und die Kantone dazu verpflichtet, eine Vorbildfunktion einzunehmen:Die Ziele, die für die ganze Schweiz gelten, sollen von Bund und Kantonen deutlich früher erreicht werden. (Vorbild-Ziel). |
In diesem Zusammenhang hat die Stimmbevölkerung den Bund und die Kantone dazu verpflichtet, eine Vorbildfunktion einzunehmen:: Die Ziele, die für die ganze Schweiz gelten, sollen von Bund und Kantonen deutlich früher erreicht werden. (Vorbild-Ziel) (Art. 9 KlG). | Hier erwähnen, dass das 2040-Ziel für die Bundesverwaltung inkl. Scope 3 gilt. |
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1.5°C-Limit und Netto-Null-Ziel – Reduktion von Methanemissionen: 2021 in Glasgow wurde mit dem «Global Methane Pledge», der mittlerweile von über 150 Ländern unterzeichnet wurde, eine 30%-Reduktion der weltweiten Methanemissionen bis 2030 versprochen. Das ist relevant und könnte die Erwärmung um 0.1 Grad mindern. Auch die Schweiz hat den Pledge unterzeichnet, doch sie unternimmt wenig, hier einen relevanten Beitrag zu leisten. |
Unternimmt die Schweiz «wenig» oder unternimmt sie «nichts» bzgl. CH3-Emissionen? | |
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1.5°C-Limit und Netto-Null-Ziel – Zubau von erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz: 2023 in Dubai wurde definiert, dass der jährliche Zubau erneuerbarer Energie verdreifacht und die jährlichen Gewinne in Energieeffizienz bis 2030 verdoppelt werden sollen. Die Schweiz und über 130 Länder bekennen sich freiwillig dazu. Alle Länder sind aufgefordert, diese Zielsetzungen in den 2025 einzureichenden nationalen Klimazielen (NDC) zu berücksichtigen. |
1.5°C-Limit und Netto-Null-Ziel – Zubau von erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz: 2023 wurde in Dubai wurde definiert, dass der jährliche Zubau erneuerbarer Energie verdreifacht und die jährlichen Gewinne in Energieeffizienz bis 2030 verdoppelt werden sollen. Die Schweiz und über 130 Länder bekennen sich freiwillig dazu. Alle Länder sind aufgefordert, diese Zielsetzungen in den 2025 einzureichenden nationalen Klimazielen (NDC) zu berücksichtigen. | |
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Finanzierung-Ziel – Bereitstellung der Mittel für die Transformation, Anpassung und Schadensbegrenzung: 2022 wurde in Sharm el Sheik ein Fonds zur Deckung von klimabedingten Schäden und Verluste (Loss & Damage) geschaffen, der nun operationalisiert und gefüllt werden muss. An der 2024-Konferenz in Baku wird die Höhe der neuen Verpflichtungen zur Finanzierung von Emissionsminderungen weltweit sowie zur Finanzierung von Anpassungsmassnahmen in besonders betroffenen Ländern festgelegt. Daraus leitet sich dann auch der faire Anteil ab, den die Schweiz im Minimum beitragen muss. |
Ich fände es sinnvoll, bei den Verpflichtungen zusätzlich zum PA die Reduktion bis Abschaffung klimaschädigender Subventionen zu erwähnen – das war ja bereits Bestandteil des Kioto-Protokolls (Art. 2 Abs. 1 Bst. a Ziff. v KP); inwieweit das auch Teil von Abkommen Post-Paris ist, weiss ich nicht. | |
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Am 9. April 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall der KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz ein historisches Urteil gefällt: Es gibt einen menschenrechtlichen Anspruch auf wirksamen Klimaschutz. Der EGMR stellt in seinem Urteil fest: Die Folgen der Klimaveränderung wie Hitzewellen und Dürren bedrohen die durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützten Rechte der heute lebenden Menschen und insbesondere der zukünftigen Generationen. Zum Schutz der Menschenrechte muss daher jeder Staat seinen Anteil leisten, um eine gefährliche Störung des Klimasystems zu vermeiden. Der EGMR hat dabei das von der Schweiz und praktisch allen anderen Ländern akzeptierte Erderwärmungslimit von maximal 1.5°C als menschenrechtlich relevante Grenze festgelegt. Konkret heisst das: Jeder Staat steht in der Verantwortung, seinen Teil dazu beizutragen, dass die globale Erwärmung auf maximal 1,5°C begrenzt wird. Auch die Schweiz. Trittbrettfahren ist nicht erlaubt. |
Allenfalls – je nach Zielpublikum des Masterplans – noch erwähnen, dass der EGMR kein «fremdes» Gericht ist, sondern die verbindliche höchste Rechtsprechungsinstanz für die Schweiz, wenn es um Menschenrechte geht. | |
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Im Klimakontext meint eine faire Aufteilung, dass der Aufwand zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen global gerecht verteilt wird. Ein solche gerechte Verteilung nennt sich auch «fair share» und bedeutet konkret, dass also kein Staat mehr vom global verbleibenden CO2-Budget nimmt, als ihm tatsächlich zusteht – basierend auf Überlegungen wie der historischen Verantwortung eines Staates für die Klimakrise und seiner Möglichkeiten, zur Lösung des Problems beizutragen. |
Allenfalls hier UNFCCC zitieren: common but differentiated … | |
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Anhand der oben berechneten CO2-Budgets für die Schweiz und der Daten zu den bisherigen CO2-Emissionen der Schweiz haben wir das ab dem 1. Januar 2023 noch vorhandene CO2-Budget ermittelt. Zudem haben wir anhand der geplanten Klimapolitik bis 2030 und 2050 das Jahr der Budget Übernutzung berechnet. Dafür wird angenommen, dass die CO2-Emissionen ab dem 1.1.2023 weiter sinken, und zwar im Inland bis 2030 aufgrund der beschlossenen Massnahmen des CO2-Gesetzes um 34% und bis 2040 aufgrund des im Klimaschutzgesetzes festgelegten Ziels für alle Treibhausgase um 75% gegenüber 1990. |
Können wir das noch auf den 1.1.2025 aktualisieren? | |
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Die bei gleichem Pro-Kopf-Recht verbleibenden 270-286 Mio. Tonnen CO2 sind mit der aktuellen Klimapolitik spätestens bis 2032 aufgebraucht. Die im Teil 2 vorgeschlagene Klimapolitik ermöglicht es bei umgehender Umsetzung dieses Restbudget einzuhalten und die Emissionen bis 2035 auf netto-null zu senken. |
Die bei gleichem Pro-Kopf-Recht verbleibenden 270-286 Mio. Tonnen CO2 sind mit der aktuellen Klimapolitik spätestens bis 2032 aufgebraucht. Die im Teil 2 vorgeschlagene Klimapolitik ermöglicht es bei umgehender Umsetzung , dieses Restbudget einzuhalten und die Emissionen bis 2035 auf netto-null zu senken. | |
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Wird bei der Arbeitsteilung die Fähigkeit zur Absenkung der Emissionen aufgrund der Wirtschaftskraft berücksichtigt, dann hat die Schweiz ihr CO2-Budget für 1.5°C in jedem Fall schon vor Jahren aufgebraucht. Es resultiert ein negatives Budget. Die Fähigkeit ist für die globale Arbeitsteilung ganz entscheidend. Nicht nur weil Länder mit hoher Wirtschaftskraft u.a. durch die grossmassstäbliche Nutzung fossiler Energien reich geworden sind, sondern auch, weil sie mehr Möglichkeiten für die notwendige Transition weg von CO2-Emissionen haben als ärmere Länder. |
Wird bei der Arbeitsteilung die Fähigkeit zur Absenkung der Emissionen aufgrund der Wirtschaftskraft berücksichtigt, dann hat die Schweiz ihr CO2-Budget für 1.5°C in jedem Fall schon vor Jahren aufgebraucht. Es resultiert ein negatives Budget. Die Fähigkeit ist für die globale Arbeitsteilung ganz entscheidend. Nicht nur , weil Länder mit hoher Wirtschaftskraft u.a. durch die grossmassstäbliche Nutzung fossiler Energien reich geworden sind, sondern auch, weil sie mehr Möglichkeiten für die notwendige Transition weg von CO2-Emissionen haben als ärmere Länder. | |
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Die weltweit benötigte Transformation zur Bewältigung der Klimakrise stellt viele Länder im globalen Süden vor grosse finanzielle Herausforderungen. Eine Verpflichtung für die Industriestaaten zur finanziellen Unterstützung der Entwicklungsländer ist im Pariser Abkommen festgeschrieben. Der Schweizer Beitrag beträgt jährlich 450 bis 600 Millionen USD. Von zivilgesellschaftlicher Seite wurde der Bundesrat kritisiert, für diesen so genannten «fairen Anteil» die Verantwortung der Schweiz für die Klimakrise bisher kleingerechnet zu haben. Dieser müsste bei mindestens 1 Milliarde Dollar pro Jahr liegen, da bei der Berechnung des Beitrags die Wirtschaftskraft und die Treibhausgasemissionen im Ausland zu berücksichtigen sind, die durch den hohen Konsum der Schweiz verursacht werden. Ausserdem müsste der Beitrag zusätzlich zur internationalen Zusammenarbeit erfolgen. |
Könnte man hier in einer Fussnote angeben, wie der Schlüssel aussieht, demzufolge der Schweizer Anteil an den 100 Mrd. p.a. mind. 1 Mrd. beträgt? Und sollten wir hier nicht erwähnen, dass die 100 Mrd. p.a. bis 2024 galten und ab 2025 die 300 Mrd. von Baku gelten – während die Entwicklungsstaaten noch viel mehr forderten? | |
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Der innere Kreis der Abbildung veranschaulicht die direkten Emissionen der Schweiz, respektive die Emissionen der in der Schweiz getankten Treibstoffe. Im Gegensatz zur Darstellung des Bundesamts für Umwelt BAFU ist in unserer Abbildung die internationale Luftfahrt ab Schweiz mit dabei, weil wir diese direkt beeinflussen können. Auch die BAFU-Statistik sollte künftig die internationale Luftfahrt in der schweizerischen Emissionsstatistik ausweisen, weil mit dem Klimaschutzgesetz ein Netto-Null-Ziel bis 2050 beschlossen wurde, welches die internationale Luftfahrt beinhaltet. |
Der innere Kreis der Abbildung veranschaulicht die direkten Emissionen der Schweiz, respektive die Emissionen der in der Schweiz getankten Treibstoffe. Im Gegensatz zur Darstellung des Bundesamts für Umwelt BAFU ist in unserer Abbildung die internationale Luftfahrt ab SchweizSchweizer Flughäfen mit dabei, weil wir diese direkt beeinflussen können. Auch die BAFU-Statistik sollte künftig die internationale Luftfahrt in der schweizerischen Emissionsstatistik ausweisen, weil mit dem Klimaschutzgesetz ein Netto-Null-Ziel bis 2050 beschlossen wurde, welches die internationale Luftfahrt beinhaltet. | |
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Die Klima-Allianz will deshalb nicht, dass mit kreativer Buchhaltung Klimaziele erreicht werden. Die Auslandskompensation soll spätestens per 2030 beendet werden. Die Gefahr ist gross, dass die Schweiz durch diese Praxis wirkungsvolle Massnahmen im Inland auf die lange Bank schiebt. Die Klimaverantwortung der Schweiz verlangt eine beschleunigte inländische Transformation und die verstärkte Mitfinanzierung der weltweiten Transformation über die internationale Klimafinanzierung. Der bisherige Weg über die Kompensation von CO2-Emissionen mit Projekten im Ausland hingegen vermischt die Schweizer Klimaziele mit der Klimafinanzierung im Ausland in einer Art und Weise, welche die Ambitionen der Klimapolitik aller beteiligten Länder verringert. |
Die «Auslandskompensation» wird hier en passant erwähnt, bisher war von ihr nicht die Rede. Ich meine, es wäre gut, das ein bisschen ausführlicher zu erwähnen und überhaupt zu erklären, was Offsets eigentlich sind. Da könnte man auch erwähnen, dass die Schweiz das bisher einzige Land ist, das in grösserem Stil auf diese Möglichkeit nach Art. 6 PA setzt. | |
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Dabei gibt es limitierende Faktoren: Den allgemein hohen Konsum, die beschränkte Zahl an Fachkräften, die nicht beliebig schnell verfügbaren Materialien und Geräte/Fahrzeuge, den enormen Bestand an Heizungen und Fahrzeugen, die aktuell fossil betrieben werden und teilweise vorzeitig ersetzt werden müssen, die mobilisierbaren Investitionsmittel sowie das wohl knappste Gut: der individuelle und gesellschaftliche Wille, die Transformation rasch umzusetzen. |
Dabei gibt es limitierende Faktoren: Denden allgemein hohen Konsum, die beschränkte Zahl an Fachkräften, die nicht beliebig schnell verfügbaren Materialien und Geräte/Fahrzeuge, den enormen Bestand an Heizungen und Fahrzeugen, die aktuell fossil betrieben werden und teilweise vorzeitig ersetzt werden müssen, die mobilisierbaren Investitionsmittel sowie das wohl knappste Gut: der individuelle und gesellschaftliche Wille, die Transformation rasch umzusetzen. | |
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Der Climate Action Plan des Klimastreiks oder auch das Positionspapier der Jungen Grünen enthalten weitergehende Forderungen zum gesellschaftlichen Wandel und dem Umbau des Wirtschaftssystems. Auch wir verfolgen den Grundsatz, dass der Konsum- und Wachstumsdruck gesenkt, neue Investitionen grundsätzlich und ab sofort klima- und sozialverträglich sein müssen und das bestehende System im Eilzugstempo umgebaut werden muss. Dies wird das heutige Wirtschaftssystem transformieren. Wir tun dies möglichst ohne ideologische Scheuklappen, da auch wir das perfekte System nicht kennen und der hierfür nötige gesellschaftspolitische Diskurs Zeit braucht. Wir wollen jetzt handeln und möglichst alle mitnehmen in diesem Wandel. |
Gegen den erwartbaren Einwand, wir wollten doch eigentlich das System verändern und Klimaschutz sei nur vorgeschoben (Melonen-Argument), fönde ich es gut, hier auf IPCC SR1.5 C.2 zu verweisen («systems transitions in all sectors unprecedented in terms of scale …»). | |
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Das weltweit verbleibende CO2-Budget ist wie oben gezeigt mittlerweile sehr klein und umgelegt auf die Schweiz erscheint die Herausforderung immens. Nicht nur die Fossilenergiewirtschaft, sondern auch der IPCC geht in mehreren Szenarien davon aus, dass die CO2-Budgets überschritten werden und deshalb die CO2-Entfernung aus der Luft (oder künftig vielleicht auch aus dem Meer) und die sichere permanente Einlagerung notwendig ist, um die Erderhitzung womöglich trotzdem unter 1.5°C zu stabilisieren. Diese Technologien zur CO2-Entfernung, werden seit dem Pariser-Klimaabkommen und der dortigen Zielsetzung von Netto-Null-Emissionen als “Muss-Technologie” gehandelt, da nur so verbleibende schwierig oder teuer zu eliminierende Emissionsquellen ausgeglichen werden können. |
Das weltweit verbleibende CO2-Budget ist wie oben gezeigt mittlerweile sehr klein und umgelegt auf die Schweiz erscheint die Herausforderung immens. Nicht nur die Fossilenergiewirtschaft, sondern auch der IPCC geht in mehreren Szenarien davon aus, dass die CO2-Budgets überschritten werden und deshalb die CO2-Entfernung aus der Luft (oder künftig vielleicht auch aus dem Meer) und die sichere permanente Einlagerung notwendig istsind, um die Erderhitzung womöglich trotzdem unter 1.5°C zu stabilisieren. Diese Technologien zur CO2-Entfernung, werden seit dem Pariser-Klimaabkommen und der dortigen Zielsetzung von Netto-Null-Emissionen als “Muss-Technologie” gehandelt, da nur so verbleibende schwierig oder teuer zu eliminierende Emissionsquellen ausgeglichen werden können. | |
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Rein technologische Lösungen wie die CO2-Entfernung aber auch die Abscheidung und Lagerung von CO2 aus Punktquellen wie Kehrichtverbrennungsanlagen und Zementwerken sind aus Sicht der Klima-Allianz Teil des mittlerweile nötigen Lösungsportfolios, weil wir leider seit 1990 den Klimaschutz vernachlässigt und die Emissionen nicht wie notwendig gesenkt haben. Die CO2-Emissionen sind um 70% gestiegen. Es ist aber klar, dass echte Emissionsverminderungsmassnahmen an der Quelle die Top-Priorität der Klima-Allianz bleiben. Diese sind weltweit und auch in der Schweiz viel einfacher umzusetzen, wenn ja, die einen übermässig hohen CO2-Fussabdruck haben, gleichzeitig ihren Konsum auf realistische Dimensionen anpassen . Denn das hohe Konsumniveau z.B. der Schweiz sprengt nicht nur beim Klima die planetaren Grenzen; technologische Klimaschutzlösungen wie z.B. Elektroautos tragen durch den Rohmaterialverbrauch dazu bei, dass weitere planetare Grenzen gesprengt werden. |
Der Begriff «planetare Grenzen» müsste allenfalls mit einer Fussnote belegt werden. Beim Satz «Die CO2-Emissionen sind um 70% gestiegen» ist unklar, worauf er sich genau bezieht: wessen Emissionen, seit wann? Im Satz zuvor steht «wir»: Ist damit die Schweiz gemeint? Die Welt? Der Satz «Es ist aber klar, dass echte Emissionsverminderungsmassnahmen an der Quelle die Top-Priorität der Klima-Allianz bleiben», suggeriert, dass «unechte» Emissionsverminderungsmassnahmen ebenfalls Priorität hätten, wenn auch nicht Top-Prio … | |
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Gesellschaftliche Normen, neue Spielregeln und Anreize müssen helfen, ein realistisches Konsumniveau in der Schweiz, den Industrieländern aber auch in der reichen Oberschicht der Schwellen- und Entwicklungsländer zu erreichen. Es geht also darum, Suffizienz oder Genügsamkeit als neues “normal“und als „realistisch“ anzuerkennen, so dass sie nicht als Verzicht gewertet wird. Realistischerweise betrifft dies die Menge an Wohnraum, die Menge und Art der beanspruchten motorisierten Mobilität zu Land und insbesondere in der Luft, die Menge und Art von Lebensmitteln, aber auch die Menge und Art von Konsumgütern wie Kleidung, elektronische Geräte, Möbel usw. Die Re-Kaskade “Refuse, Rethink, Reduce, Reuse, Repair, Refurbish, Remanufacture, Repurpose, Recycle und schliesslich Recover” kann dabei als Richtschnur dienen. |
Da sind verschiedene Anführungszeichen-Typen gemischt! Wichtiger: Weil Suffizienz so ein heikles Thema ist: Vielleicht kann man irgendwo darauf verweisen, dass es ja auch Konsumzwänge (Mobilitätszwänge) gibt und dass, wenn man diese Zwänge abbaut, Suffizienz mit einer erhöhten Freiheit einher geht (ich weiss, nicht einfach zu erklären, wenn jamend mit dem Konzept «Suffizienz» nicht vertraut ist!) | |
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Solange sich die Werbung auf das alte, fossile, tierische, Mehr-ist-besser-Normal fokussiert, wird der Wandel der gesellschaftlichen Norm verlangsamt. |
Solange sich die Werbung auf das alte, fossile, tierische, Mehr-ist-besser-Normal fokussiert, wird der Wandel der gesellschaftlichen Norm verlangsamt. | |
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Ein Grenzsteuerausgleich auf alle Importprodukte, -dienstleistungen inkl. Tanktourismus in Höhe der Treibhausgasabgabe und eine Befreiung im Export entsprechend der Logik der Mehrwertsteuer setzen starke Anreize an Importeure und schützen den Werkplatz Schweiz gegen Klimapolitik-bedingte Abwanderung. Das Instrument wird so ausgestaltet, dass negative Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung von Ländern im Globalen Süden vermieden werden. |
Das ist sehr knapp; wenn man nicht schon versteht, was der Grenzsteuerausgleich ist, versteht man es kaum … Und es tönt so, als würden alle Importe einer Abgabe unterworfen, während es ja nur darum geht, Importe aus Ländern ohne vergleichbare klimapolit. Massnahmen einer solchen zu unterwerfen. Ist vielleicht deshalb wichtig, weil sonst hier die ersten beiden Massnahmen gerade signalisieren: Auf «alles» gibt es neue / höhere Abgaben, alles wird teurer! … | |
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Die Vorbildrolle der öffentlichen Hand seitens Bund und Kantone (Art 10. des Klimaschutzgesetzes KlG) wird auf alle Gemeinden erweitert, Als ein gemeinsames Umsetzungsinstrument wird ein Online-Shop für Netto-Null-Produkte und -Dienstleistungen erstellt, welcher auch aktiv Ausschreibungen macht und ebenso Privaten zur Verfügung steht. |
Die Vorbildrolle der öffentlichen Hand seitens Bund und Kantone (Art 10. des Klimaschutzgesetzes KlG) wird auf alle Gemeinden erweitert, . Als ein gemeinsames Umsetzungsinstrument wird ein Online-Shop für Netto-Null-Produkte und -Dienstleistungen erstellt, welcher auch aktiv Ausschreibungen macht und ebenso Privaten zur Verfügung steht. | |
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Besonders betroffene oder armutsbetroffene und -bedrohte Personen sollen direkt finanziell oder organisatorisch unterstützt werden, um die Gerechtigkeit, Tragbarkeit und Akzeptanz der Schweizer Klimapolitik sicherzustellen und die Transformation sozialverträglich zu gestalten. Dazu wird ein Klimasozialfonds (analog zur EU) eingeführt, gespiesen durch einen Teil der sektorübergreifenden Abgabe auf alle Treibhausgase (siehe Punkt 1 und Kapitel Finanzielle Auswirkungen und Finanzierung). |
Mir fällt auf, dass zu den bisherigen Massnahmen gesagt wurde: X wird gemacht; hier nun aber: X soll gemacht werden. Warum nur «soll»? | |
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Statt Brutstätte virtueller Kryptowährungen zu spielen, soll die Schweizerische Nationalbank SNB (allenfalls zusammen mit anderen Nationalbanken zusammen) eine neue Klimaschutz-Währung rückversichern oder die Privatbanken dazu verpflichten, einen Teil des aufgenommenen Geldes in Klimaschutz zu investieren. So können Klimafinanzierungsgelder generiert werden. Alternativ können auch private Klimaschutz-Währungen unterstützt werden, indem die Nationalbank diese als Parallelwährung stabilisiert. Werden diese vom Markt aufgenommen, können ohne Belastung des Staatsbudgets grosse Summern für den Klimaschutz investiert werden. |
Weitere transsektorale Massnahmen, nach Punkt 10 einzufügen: (1) Geltendes Umweltrecht wird konsequent respektiert und geltende Prinzipien wie das Vorsorge- und Verursacherprinzip (Art. 73 BV) konsequent angewandt. Wo das Verursacherprinzip nicht anwendbar ist, werden die Kosten der Behebung von Umweltfolgen solidarisch getragen. Es wird ein Gremium geschaffen, das über die Einhaltung der Grundsätze der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen (Präambel der BV), der Erhaltung der Lebensgrundlagen (Art. 2 BV) und der Nachhaltigkeit (Art. 73 BV) wacht – nach dem Vorbild bestehender Gremien wie der Eidg. Finanzkontrolle, der Weko, der Ethikkommissionen oder des EDÖB. Ein solches Gremium verfügt über ein Budget, ist bei gesetzgeberischen Projekten anzuhören, kamm Empfehlungen abgeben und vorgerichtlich schlichten. (2) Für eine sozialverträgliche, gerechte und breit akzeptierte Umsetzung der Transformation sind namentlich auf kommunaler und kantonaler Ebene Formen deliberativer Demokratie (Bevölkerungsräte) einzusetzen. Sie haben die Kompetenz, Motionen, Initiativen und Referenden zu ergreifen. | |
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Unser Ziel ist es, dass unsere Konsum- und Importregelungen mithelfen, die weltweite Dekarbonisierung zu beschleunigen, und es attraktiv macht, dass alle Länder Netto-Null-Politiken einführen. Da das Konsumniveau der Schweiz extrapoliert auf künftig 10 Mrd. Menschen viele weitere planetare Grenzen sprengen würde, muss aber auch die Konsummenge sinken. Unser Konsumverhalten und die Anforderungen an noch importierte Produkte entsprechen künftig einem weltweit kopierbaren gerechten System, das die planetaren Grenzen respektiert. Welthandel kann die Effizienz der Produktion erhöhen, darf dies aber künftig nicht mehr mit Sozial- und Ökodumping tun. Hohe Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft gehen oftmals auch einher mit einer vermehrt regional/lokal organisierten Wirtschaft. |
Unser Ziel ist es, dass unsere Konsum- und Importregelungen mithelfen, die weltweite Dekarbonisierung zu beschleunigen, und es attraktiv machtmachen, dass alle Länder Netto-Null-Politiken einführen. Da das Konsumniveau der Schweiz extrapoliert auf künftig 10 Mrd. Menschen viele weitere planetare Grenzen sprengen würde, muss aber auch die Konsummenge sinken. Unser Konsumverhalten und die Anforderungen an noch importierte Produkte entsprechen künftig einem weltweit kopierbaren gerechten System, das die planetaren Grenzen respektiert. Welthandel kann die Effizienz der Produktion erhöhen, darf dies aber künftig nicht mehr mit Sozial- und Ökodumping tun. Hohe Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft gehen oftmals auch einher mit einer vermehrt regional/lokal organisierten Wirtschaft. | |
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Auf importierten Gütern soll eine Abgabe auf die grauen Treibhausgase in der Höhe der Klimaschadenskosten eingeführt werden (siehe Sektorübergreifende Instrumente und Finanzierung). |
Auf importierten Gütern sollwird eine Abgabe auf die grauen Treibhausgase in der Höhe der Klimaschadenskosten eingeführt werden (siehe Sektorübergreifende Instrumente und Finanzierung).), soweit nicht das Herstellerland selber eine solche Abgabe erhebt. | |
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Basierend auf dem Umweltschutzgesetz sollen das Recht auf Reparatur, die Verpflichtung zur Bereitstellung von Reparaturmaterial, der Reparaturindex, die Verpflichtung zur Demontierbarkeit und die Verlängerung der Garantiefristen verpflichtend eingeführt werden. |
Hier könnte man auf die Richtlinie (EU) 2024/1799 verweisen, die ein Recht auf Reparatur statuiert. | |
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Die Neuwertabgabe entspricht einer schrittweise steigenden Abgabe (keine Abgabe, wenn Produkt repariert oder zweitgenutzt werden kann; steigende Abgabe, wenn Güter aus Recyclingmaterial hergestellt werden; höchste Abgabe, wenn Güter aus neuen Rohstoffen hergestellt werden). Die Einnahmen werden zur Förderung von Reparaturen eingesetzt. |
Als weitere Massnahme im Bereich Konsum: Der Konsumentinnen- und Konsumentenschutz (Art. 97 BV) ist um den Schutz vor übermäßiger Werbung zu erweitern. (Die Expertenkommission des Bundes zur Vorbereitung einer Totalrevision der Bundesverfassung – «Kommission Furgler» – schlug 1977 einen entsprechenden Verfassungsartikel vor; er lautete: «Das Gesetz schützt die Konsumenten und setzt der Werbung Schranken.» | |
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Die schweizerische Industrie produziert CO2 frei [CO2-frei]. Sie importiert Güter mit tiefem CO2-Gehalt (Graue Emissionen). Die meisten Produktionsschritte sind elektrifiziert. Einige wenige Prozessschritte, die auf offene Flammen oder auf einen Energieträger mit einem Kohlenstoff-Anteil angewiesen sind (z.B. Oberflächenbehandlungen) werden mit synthetischem Wasserstoff oder synthetischem Erdgas betrieben. Die Nachfrage dafür beträgt aber nicht mehr als 1.5 TWh/a (1/10 des aktuellen Prozesswärmebedarfs). Unternehmen, die grossen Bedarf an Wasserstoff haben, werden in Wasserstoff-Hotspots angesiedelt. Diese Hotspots sind mit dem europäischen Wasserstoffnetz verbunden. |
Die schweizerische Industrie produziert CO2 frei [CO2-frei]. . Sie importiert Güter mit tiefem CO2-Gehalt (Grauegraue Emissionen). Die meisten Produktionsschritte sind elektrifiziert. Einige wenige Prozessschritte, die auf offene Flammen oder auf einen Energieträger mit einem Kohlenstoff-Anteil angewiesen sind (z.B. Oberflächenbehandlungen) ), werden mit synthetischem Wasserstoff oder synthetischem Erdgas betrieben. Die Nachfrage dafür beträgt aber nicht mehr als 1.5 TWh/a (1/10 des aktuellen Prozesswärmebedarfs). Unternehmen, die grossen Bedarf an Wasserstoff haben, werden in Wasserstoff-Hotspots angesiedelt. Diese Hotspots sind mit dem europäischen Wasserstoffnetz verbunden. | |
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Bestehende Produkte werden nur selten klimafreundlicher ausgestaltet. Denn das eiserne Gesetz in der Produktion ist: “Never touch a running system”. Die Gründe dafür sind vielfältig: Grundsätzlich kann mit dem bestehenden Produktions-Setup die Kundschaft zufrieden gestellt werden. Etwas daran zu ändern, bedeutet Unsicherheit und führt oft zu Mehrkosten. Wird ein Produkt überarbeitet, verändern sich allenfalls die Produkteigenschaften, was Reklamationen nach sich ziehen kann. Zudem ist die Zeit der Verfahrensentwicklung die knappste Ressource in der Produktion. Prozessveränderungen sind zeitaufwändig, da danach viele Produkteprüfungen vorgenommen werden. |
Bestehende Produkte werden nur selten klimafreundlicher ausgestaltet. Denn das eiserne Gesetz in der Produktion ist: “Never touch a running system”. Die Gründe dafür sind vielfältig: Grundsätzlich kann mit dem bestehenden Produktions-Setup die Kundschaft zufrieden gestelltzufriedengestellt werden. Etwas daran zu ändern, bedeutet Unsicherheit und führt oft zu Mehrkosten. Wird ein Produkt überarbeitet, verändern sich allenfalls die Produkteigenschaften, was Reklamationen nach sich ziehen kann. Zudem ist die Zeit der Verfahrensentwicklung die knappste Ressource in der Produktion. Prozessveränderungen sind zeitaufwändig, da danach viele Produkteprüfungen vorgenommen werden. | |
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Energetisches Know-how ist oft nicht die wichtigste Kernkompetenz der Produktionsverantwortlichen. Deshalb werden Klimaschutzmassnahmen hinten angestellt. |
Energetisches Know-how ist oft nicht die wichtigste Kernkompetenz der Produktionsverantwortlichen. Deshalb werden Klimaschutzmassnahmen hinten angestellthintangestellt. | |
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CO2-Entfernung ist nur erlaubt, wenn Möglichkeiten zu Reduktion und CCS ausgeschöpft sind. |
Erlaubt sein soll die CO2-Entfernung immer! Sie darf nur nicht dazu dienen, weniger Emissionen zu reduzieren. Ausserdem – hier oder an anderer Stelle: Mindestanforderungen an NET definieren: (1) Kohlenstoffspeicher müssen dauerhaft sein, um angerechnet werden zu können; dauerhaft bedeutet: erwartbare Speicherung für >1000 Jahre. (2) Temporäre Kohlenstoffspeicher sind förderungswürdig; ihre Speicherleistung muss aber buchhalterisch korrekt erfasst werden, indem sie die Re-Emission berücksichtigt. (3) Natürliche NET (Aufforstungen etc.) sind biodiversitätsverträglich (keine BECCS-Monokulturen schnellwachsender Bäume). | |
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Treibhauswirksame Nicht-CO2-Emissionen (SF6, HFC, PFC etc.) werden verboten, wenn Ersatz vorhanden ist oder soweit reguliert, dass die Treibhauswirkung irrelevant ist. |
Treibhauswirksame Nicht-CO2-Emissionen (SF6, HFC, PFC etc.) werden verboten, wenn Ersatz vorhanden ist , oder soweit reguliert, dass die Treibhauswirkung irrelevant ist. | |
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In der Schweiz sind noch rund eine Million Gebäude fossil beheizt. Bei der Dichte an Ölheizungen gehört die Schweiz weltweit zur unrühmlichen Spitzengruppe. Ein schrittweiser Ersatz der Öl- und Gasheizungen sollte so beschleunigt werden, dass bis 2035 möglichst weitgehend alle Anlagen ausgetauscht wurden. Dies gelingt je nach Verdichtung und (Ab)-Wärmequellen durch den Ausbau von Fernwärmenetzen und den Bau von Wärmepumpenheizungen. Solarthermie und in wenigen Fällen auch Holz ergänzen den Mix. Die verbleibenden Öl- und Gasheizungen werden entweder wenig später ersetzt oder mit (teuren) klimaverträglichen Brennstoffen befeuert. |
In der Schweiz sind noch rund eine Million Gebäude fossil beheizt. Bei der Dichte an Ölheizungen gehört die Schweiz weltweit zur unrühmlichen Spitzengruppe. Ein schrittweiser Ersatz der Öl- und Gasheizungen sollte so beschleunigt werden, dass bis 2035 möglichst weitgehend alle Anlagen ausgetauscht wurdensein werden. Dies gelingt je nach Verdichtung und (Ab)-Wärmequellen durch den Ausbau von Fernwärmenetzen und den Bau von Wärmepumpenheizungen. Solarthermie und in wenigen Fällen auch Holz ergänzen den Mix. Die verbleibenden Öl- und Gasheizungen werden entweder wenig später ersetzt oder mit (teuren) klimaverträglichen Brennstoffen befeuert. | |
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Bestehende Gebäude werden energetisch modernisiert mit einem Fokus auf die bisher kaum gedämmten Gebäude. Neu- und Umbauten verursachen heute je nach Berechnungsart 60 bis über 100 Prozent der Heizungsemissionen durch die Produktion von Baumaterialien und den Bau. Baumaterialien und -prozesse müssen deshalb klimaverträglicher werden. Bis dies umgesetzt ist, werden Umnutzungen und Umbauten priorisiert und Neubauten soweit möglich zurückgestellt. |
Bestehende Gebäude werden energetisch modernisiert mit einem Fokus auf die bisher kaum gedämmten Gebäude. Neu- und Umbauten verursachen heute je nach Berechnungsart 60 bis über 100 Prozent der Heizungsemissionen durch die Produktion von Baumaterialien und den Bau. Baumaterialien und -prozesse müssen deshalb klimaverträglicher werden. Bis dies umgesetzt ist, werden Umnutzungen und Umbauten priorisiert und Neubauten soweit möglich zurückgestellt. Ersatzneubauten sind gegenüber Umbauten und Umnutzungen die grosse Ausnahme. | |
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Die Betriebsoptimierung der Haustechnik wird Pflicht und kann entweder im fixen Zyklus erfolgen (analog zur heutigen Emissionsprüfung) oder anhand von ferngemessenen Energieverbrauchsdaten ausgelöst werden. |
Weitere Massnahmenvorschläge: (1) Verbot der Neuinstallation von fossilenergetischen Heizsystemen ab sofort. (2) Es wird eine Bauteilbörse für die Wiederverwertung gebrauchter Bauteile eingerichtet. | |
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In der Transformation nehmen die Mobilitätsbedürfnisse stark ab, weil vielerorts Arbeiten, Ausbildung, Freizeit und Einkaufen innerhalb von 15 Minuten Reisezeit stattfinden. Platzsparende, energieeffiziente Verkehrsmittel (zu Fuss, Velo, öV und Motorrad) sind in Agglomerationen im Vorteil, erneuerbare Antriebsenergie ist ab 2030 überall der Normalfall. |
In der Transformation nehmennimmt die MobilitätsbedürfnisseVerkehrsnachfrage stark ab, weil vielerorts Arbeiten, Ausbildung, Freizeit und Einkaufen innerhalb von 15 Minuten Reisezeit stattfinden. Platzsparende, energieeffiziente Verkehrsmittel (zu Fuss, Velo, öV und Motorrad) sind in Agglomerationen im Vorteil, erneuerbare Antriebsenergie ist ab 2030 überall der Normalfall. | Vorsicht: nicht Verkehr und Mobilität verwechseln! Die Mobilitätsbedürfnisse werden (und sollen) in der Transformation nicht abnehmen; man will immer noch vom Wohn- zum Arbeits-/Ausbildungsort, zum Einkaufen, zum Freizeitort etc. Aber diese Orte sollen näher beieinander liegen und besser zu Fuss, mit Velo und öV erreichbar sein. Ziel muss/soll nicht eine Reduktion der Mobilität(sbedürfnisse), sondern des Verkehrsaufkommens sein! |
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Für intensiv genutzte Verkehrsinfrastrukturen wie z.B. Autobahnabschnitte ist eine mindestens punktuelle Bepreisung oder Zugangsbeschränkung einzuführen (analog der verfassungskonformen Benutzungsgebühr für den Tunnel des Grossen St. Bernhards oder Zeitfenster-Reservationssystem z.B. für den Gotthardtunnel). |
Finde ich gut (ein flächendeckendes «Mobility Pricing» fände ich aus verschiedenen, v.a. sozialen Gründen, sehr schlecht; die Verfassungsbestimmung der grundsätzlich gebührenfreien Strassenbenutzung [Art. 82 Abs. 3 BV] soll bestehen bleiben!) | |
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Die LSVA ist auf Lieferwagen ausgeweitet, da Lieferwagen ihre externen Kosten und Klimaschäden nicht decken und die Fahrleistung von Lieferwagen stark zugenommen hat und weiter zunehmen wird |
Weitere Massnahmenvorschläge im Bereich Landverkehr: (1)Es ist ein Ziel der Infrastrukturpolitik des Bundes zu definieren (in Kapitel 2, Abschnitt 5 der BV «Öffentliche Werke und Verkehr»), die darauf abzielt, Grundbedürfnisse mit möglichst geringem Aufwand zu befriedigen. Eine sparsamer Verkehrskonsum wird genausosehr Ziel der Politik, wie es heute (theoretisch) das Energiesparen nach Art. 89 BV ist. Die Raumplanung ist auf kurze Wege, hohe Erreihcbarkeiten und Verkehrsvermeidung auszurichten – im Sinne des bestehenden Art. 75 Abs. 1 BV: «zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens». [Dieser Punkt sollte ziemlich am Anfang der Massnahmen im Bereich Landverkehr stehen: Raumplanerische Massnahmen, die den Verkehrsbedarf reduzieren, scheinen mir zentral.] (2) Versiegelte Flächen sind zu entsiegeln und zu renaturieren, innerörtliche Strassenräume zu begrünen – im Dienste von Klima-Mitigation (Humusaufbau), Klima-Adaptation (Überschwemmungsschutz), Verbesserung des Mikroklimas (Schatten und Luftreinigung) und Biodiversität. Für den Rückbau von Überkapazitäten im Strassenverkehr sind Gelder aus dem NAF (Art. 86 BV) einzusetzen. | |
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Flugtickets sind sehr günstig. Grund dafür sind steuerliche Privilegien – der internationale Flugverkehr unterliegt weder der Treibstoffsteuer noch der Mehrwertsteuer noch der CO2-Abgabe –, auch sind die Arbeitsbedingungen für das Personal der Fluggesellschaften oft prekär. Aus diesen Gründen nimmt der Flugverkehr mit seinen Klimaauswirkungen kontinuierlich und rasant zu. |
Vielleicht hier als Hindernis erwähnen, dass die Steuerbefreiung von Flugbenzin in zahlreichen bi- und multilateralen Abkommen festgeschrieben ist. | |
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Die Prioritäten der Schweizer Luftfahrtpolitik werden neu definiert (LUPO, Konzeptteil des SIL), insbesondere durch die Festlegung eines CO2-Budgets sowie durch die Festlegung des Weges zur Emissionsreduktion. |
Erklären, was LUPO / SIL ist; Fussnote. | |
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Das Personal der Flug- und Tourismusbranche, das vom Abbau im Flugverkehr betroffen sein wird, muss unterstützt werden. Die Menschen müssen finanzielle Hilfe sowie Möglichkeiten zur beruflichen Umschulung bekommen. |
Allenfalls ein achter Punkt zu den Flugreisen: Werbeverbot (um die Normalisierung des Fliegens nicht weiter zu bestärken). | |
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Die Schweizer Landwirtschaft verursacht rund 6 Mio.t CO2eq pro Jahr. Dazu kommen die Treibhausgasemissionen durch importierte Lebensmittel, so dass die Ernährung für rund einen Viertel des ökologischen Fussabdrucks der Schweizer Haushalte verantwortlich ist. |
Die Schweizer Landwirtschaft verursacht rund 6 Mio.. t CO2eqCO2-Äquivalente pro Jahr. Dazu kommen die Treibhausgasemissionen durch importierte Lebensmittel, so dass die Ernährung für rund einen Viertel des ökologischen Klima-Fussabdrucks der Schweizer Haushalte verantwortlich ist. | Hier lieber vom Klima- als vom ökolog. Fussabdruck sprechen, um präzise zu sein, denn hier geht es ja um die THG-Emissionen und die gesamte Umweltwirkung des Ernährungssystems ist viel komplexer. |
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Ein Grossteil der Wertschöpfung in der Schweizer Landwirtschaft basiert auf der tierischen Produktion, u.a. weil drei Viertel der Bundessubventionen direkt oder indirekt diese generiert. Dieses Prinzip wird nicht nachhaltig und sozialverträglich transformiert, um Produzent:innen eine Umstellung ihres Betriebssystems zu ermöglichen. Langfristige Investitionen und damit Verschuldung, vor allem in Tierhaltung und Stallbau, führen zu einer essentiellen Bedeutung der Tierhaltung für die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe. |
Ein Grossteil der Wertschöpfung in der Schweizer Landwirtschaft basiert auf der tierischen Produktion, u.a. weil drei Viertel der Bundessubventionen diese direkt oder indirekt diese generiert. Dieses Prinzipfördern. Dieser Umstand wird nicht nachhaltig und sozialverträglich transformiert, um Produzent:innen eine Umstellung ihres Betriebssystems zu ermöglichen. Langfristige Investitionen und damit Verschuldung, vor allem in Tierhaltung und Stallbau, führen zu einer essentiellen Bedeutung der Tierhaltung für die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe und zu Pfadabhängigkeiten. | Sprachlich nicht klar. Worauf bezieht sich «diese» im Satz «… weil drei Viertel der Bundessubventionen direkt oder indirekt diese generiert»? (ausserdem müsste «generiert» im Plural stehen, aber das scheint mir sowieso nicht das passende Verb zu sein.) «Prinzip» würde ich ersetzen, weil es ja nicht ein «Prinzip» ist, dass tierische Produktion besonders gefördert wird – es ist einfach eine Tatsache / ein Umstand, der sich aufgrund historischer Entwicklungen und Machtverhältnisse so herausgebildet hat. |
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Das Landwirtschaftssystem ist träge und Veränderungen, Innovationen und Systemwechsel sind schwierig: Direktzahlungssystem, welche die Bäuer:innen in Abhängigkeiten bringt, veraltete Inhalte in der landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung und der Forschung, Interesse wichtiger Akteure in und um die Landwirtschaft am Status Quo, die von der intensiven Landwirtschaft profitieren, z.B. über externe Inputs wie Dünger, Pestizide und Futtermittelimporte. Die Auswirkungen einer landwirtschaftlichen Transformation zeigen sich zudem erst Jahre nach Implementierung alternativer Systeme, Praktiken und Methoden. |
Das Landwirtschaftssystem ist träge und Veränderungen, Innovationen und Systemwechsel sind schwierig: Direktzahlungssystem, welcheDas Direktzahlungssystem bringt die Bäuer:innen in Abhängigkeiten bringt, veraltete , Inhalte in der landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung und der Forschung, Interesse wichtiger sind veraltet, wichtige Akteure in und um die Landwirtschaft am Status Quo, die von der intensiven Landwirtschaft profitieren, z.B. über externe Inputs wie Dünger, Pestizide und Futtermittelimporte, sind am Status Quo interessiert. Die Auswirkungen einer landwirtschaftlichen Transformation zeigen sich zudem erst Jahre nach Implementierung alternativer Systeme, Praktiken und Methoden. | |
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Ein Lieferkettengesetz stellt sicher, dass importierte Lebensmittel unter nachhaltigen Bedingungen produziert werden, um „Verlagerungseffekte“ zu vermeiden, bei denen Emissionen ins Ausland verlagert werden. Der Import von klimaschädlichen Produkten wird mit dem Grenzsteuerausgleich minimiert. |
Ein Lieferkettengesetz stellt sicher, dass importierte Lebensmittel unter nachhaltigen Bedingungen produziert werden, um „Verlagerungseffekte“ Verlagerungseffekte zu vermeiden, bei denen Emissionen ins Ausland verlagert werden. Der Import von klimaschädlichen Produkten wird mit dem Grenzsteuerausgleich minimiert. | Anführungszeichen überflüssig. |
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Die landwirtschaftliche Forschung und Ausbildung ist auf klimaschonende, resiliente und agrarökologische Anbaumethoden und -systeme ausgerichtet. Die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien zur Verbesserung der Ressourceneffizienz (z.B. wassersparende Bewässerungssysteme), zur Nutzung und (Weiter-)Entwicklung von robusten Sorten unter Schutz des bäuerlichen Erbes und geistigen Eigentums sowie von technischen Tools wie Maschinen für Agroforstsysteme oder Mischkulturen werden gefördert. |
Allg. Anmerkung zu den vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich Ernährung: Hier ist fast nur davon die Rede, den Impact der LW aufs Klima zu reduzieren, und fast nicht davon, die LW gegenüber klimatischen Veränderungen und Extremwetterereignissen resilient zu machen (nur im letzten Punkt ist von «resilienten Anbaumethoden» die Rede. Ich fände es gut, das mehr zu betonen, weil das ja gerade auch stark im Interesse der landwirtschaftlichen Akteure ist. Und vielleicht das Konzept der Ernährungssouveränität erwähnen. Ist zwar kein leicht zu definierendes Konzept, das allerdings von links bis rechts Unterstützer:innen hat. | |
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Um die Akzeptanz dieser Energiewende hochzuhalten, werden Biodiversitäts-, Landschafts- und Heimatschutz berücksichtigt und wo möglich gestärkt. Ein breiter Mix von erneuerbaren Energien wird genutzt, um die Resilienz des Stromsystems zu erhöhen. Optisch werden vor allem die veränderte Gestaltung von Dächern, Fassaden und Infrastrukturen ins Auge fallen. Gezielte Netzausbauten und eine neue Generation von Transformatoren werden vorangetrieben, um der erhöhten Stromnachfrage und den veränderten Produktionsprofilen gerecht zu werden. |
Um die Akzeptanz dieser Energiewende hochzuhalten, werden Biodiversitäts-, Landschafts- und Heimatschutz berücksichtigt und wo möglich gestärkt. Ein breiter Mix von erneuerbaren Energien und eine dezentrale Versorgungsstruktur wird genutzt, um die Resilienz des Stromsystems zu erhöhen. Ein Stromabkommen mit der EU senkt den Speicherbedarf (weil in einem Umkreis von ca. 1000 Kilometern praktisch immer irgendwo Wind weht und/oder die Sonne scheint). Optisch werden vor allem die veränderte Gestaltung von Dächern, Fassaden und Infrastrukturen ins Auge fallen. Gezielte Netzausbauten und eine neue Generation von Transformatoren werden vorangetrieben, um der erhöhten Stromnachfrage und den veränderten Produktionsprofilen gerecht zu werden. In der Landwirtschaft erhöhen kleine, gezielt gesetzte Solaranlagen als Schattenspender für Tiere und schattenliebende Pflanzenkulturen die landwirtschaftliche Produktivität. | |
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Statt neue Reservekraftwerke zu bauen, werden die Mittel in die Energiewende investiert und die bestehenden Möglichkeiten von Nachfragesteuerung und vorhandene Speicher- und Produktionskapazitäten genutzt. |
Ich würde hier im Bereich der Zielvorstellungen der Energie unbedingt die (in Art. 89 Abs. 2 BV vorgesehene) sparsame Energienutzung erwähnen. Und wir sollten mögliche Zielkonflikte expliziter ansprechen, etwa mit einem zusätzlichen Punkt: Der Ausbau der erneuerbaren Produktionsanlagen schont Biodiversität und Landschaftsbild und erfolgt bevorzugt in bereits überbauten Regionen (und in den Bergen beispielsweise auf skitouristischen Infrastrukturen). | |
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Diskussionen um neue Atomkraftwerke lenken Entscheidungsträger:innen sowie die Bevölkerung vom wichtigen Ausbau der erneuerbaren Energien ab. Sollten Atomkraftwerke subventioniert werden, würde das Geld bei der Finanzierung der erneuerbaren Energien fehlen und deren Ausbau sabotiert. |
Hier im Bereich der Hürden für eine Transformation des Energiesystems zwei weitere Punkte erwähnen: (1) Die Verbrauchsmuster haben sich mit einem spezifischen Muster der Produktion herausgebildet, die einen grossen Sockel an Bandenergie (v.a. aus AKW) aufweist. Diese Verbrauchsmuster lassen eine Versorgung mit fluktuierender Produktion schwierig erscheinen. (2) Reboundeffekte drohen Effizienzgewinne zu vernichten. Es besteht das Risiko, dass neue erneuerbare Energieangebote die nicht-erneuerbaren Energieangebote nicht ersetzen, sondern dass der Zubau die Gesamtnachfrage stimuliert und die erneuerbaren Energien zusätzlich zu den nicht erneuerbaren nachgefragt werden. (3) Der Energy Charter Treaty macht den Staat gegenüber Energieunternehmen haftungspflichtig, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen in einer für diese Unternehmen unvorteilhaften Art verändert werden. | |
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Analog zur EU sollen Solarstandards eingeführt werden. Grosse Flächen auf Nicht-Wohngebäuden, Parkplätzen und weiteren Infrastrukturen sowie auf Wohngebäuden sollen dabei bei Neu- und Umbau priorisiert und so festgelegt werden, dass ein gleichmässiger Zubau von rund 2.5 GW pro Jahr stattfindet. |
Warum führt ihr da «Nicht-Wohngebäude» und «Wohngebäude» separat auf und sprecht nicht einfach von «Gebäuden»? | |
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Es erfolgt keine direkte oder indirekte öffentliche Förderung von neuen thermischen Reservekraftwerken inklusive neuer und bestehender Atomkraftwerke. |
Zusätzliche Massnahmen im Bereich Energie: (1) «Netto null THG-Emissionen» muss «brutto null fossile Energie» bedeuten. Hand in Hand mit dem Ausbau des Angebots erneuerbarer Energie wird das fossile / nicht erneuerbare Angebot aktiv vom Markt genommen (sonst besteht das Risiko, dass die erneuerbare Energie zusätzlich zur nicht erneuerbaren verbraucht wird). Für fossile Energieträger besteht ein System von Importquoten. Die Quoten werden parallel zum Ausbau des erneuerbaren Energieangebots reduziert, bis sie spätestens 2050 [2040] null erreichen. Einsparungen dank Effizienzgewinnen dürfen nicht dazu führen, dass die Nachfrage nach effizienteren und also kostengünstigeren Energiedienstleistungen steigt. Reboundeffekte werden beispielsweise durch Preismechanismen und/oder Contractingmodelle verhindert. [Die Förderung von Contractingmodellen evt. als eigener Punkt: EVUs sollen nicht Geld verdienen, indem sie (möglichst viel) Energie verkaufen, sondern indem sie Energiedienstleistungen mit möglichst geringem Aufwand bereitstellen.] (2) Ein Nachfragemanagement passt den zeitlichen Verlauf der Energienachfrage einem schwankenden Angebot an. (3) Stromabkommen mit der EU. (4) Kündigung des Energy Charter Treaty. | |
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Rechtliche Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Normen machen Investitionen, Kredite und Versicherungsdienstleistungen für zukunftsfähige und klimaverträgliche Projekte und Unternehmen attraktiv. Der Schweizer Finanzplatz steigt aus Geschäften mit fossilen Energien aus. |
Rechtliche Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Normen machen Investitionen, Kredite und Versicherungsdienstleistungen für zukunftsfähige und klimaverträgliche Projekte und Unternehmen attraktiv. Der Schweizer Finanzplatz steigt aus Geschäften mit fossilen Energien aussowie aus Geschäften, die die Zerstörung von Wäldern, Feuchtgebieten und anderen wertvollen Ökosystemen bewirken, aus. Die schweizerische Nationalbank führt, wie in Art. 99 Abs. 2 BV vorgesehen, eine «Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient», und versteht unter dem «Gesamtinteresse des Landes» selbstverständlich auch die Nachhaltigkeit. | |
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Es fehlen verbindliche Vorgaben wie auch unabhängige Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen: Die aktuelle Regulierung des Bundes zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor setzt vorwiegend auf freiwillige Massnahmen und Selbstregulierungen der Branche sowie auf Empfehlungen zur Schaffung von Transparenz und Offenlegung (z.B. PACTA-Klimaverträglichkeitstests, Swiss Climate Scores, etc.). Diese reichen nicht aus und es herrscht Orientierungslosigkeit - auch im Hinblick auf die dynamischen EU-Regulierungsentwicklungen zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor. |
Es fehlen verbindliche Vorgaben wie auch unabhängige Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen: Die aktuelle Regulierung des Bundes zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor setzt vorwiegend auf freiwillige Massnahmen und Selbstregulierungen der Branche sowie auf Empfehlungen zur Schaffung von Transparenz und Offenlegung (z.B. PACTA-Klimaverträglichkeitstests, Swiss Climate Scores, etc.). Diese reichen nicht aus und es herrscht Orientierungslosigkeit - – auch im Hinblick auf die dynamischen EU-Regulierungsentwicklungen zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor. | |
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Es besteht eine mächtige und erfolgreiche Lobby für Deregulierung und gegen staatliche Vorgaben und Massnahmen im Finanzsektor. Viele Finanzmarktteilnehmer:innen beklagen und bekämpfen neue Massnahmen aus Angst vor einer wachsenden Bürokratie und generell mehr Aufwand für Berichterstattung und Transparenz. |
Es besteht eine mächtige und erfolgreiche Lobby sowie theoretische, durch empirische Forschung nicht gestützte Voreingenommenheit für Deregulierung und gegen staatliche Vorgaben und Massnahmen im Finanzsektor. Viele Finanzmarktteilnehmer:innen beklagen und bekämpfen neue Massnahmen aus Angst vor einer wachsenden Bürokratie und generell mehr Aufwand für Berichterstattung und Transparenz. | Ich glaube, da geht es nicht nur darum, dass Lobbys ihre Interessen erfolgreich durchsetzen, sondern auch darum, dass viele Akteur:innen die hübsche Erzählung von der Effizienz sich selbst überlassener Märkte tatsächlich glauben. |
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Für grüne Investitionen bestehen bisher nicht die richtigen Rahmenbedingungen auf dem Kapitalmarkt. |
Zusätzlich zu den hier genannten Punkten, in denen es darum geht, wie die Finanzmittelflüsse in Richtung Transition umgeleitet werden, sollte auch die umgekehrte Blickrichtung erwähnt werden: der Schutz des Finanzmarkts vor den Veränderungen ,die die Klimapolitik mit sich bringen muss (stranded assets). | |
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Investitionen, Kredite und Versicherungsdienstleistungen für Projekte und Firmen, die neue Infrastruktur für fossile Energien fördern, sind wirtschaftlich unattraktiv oder verboten. |
Investitionen, Kredite und Versicherungsdienstleistungen für Projekte und Firmen, die neue Infrastruktur für fossile Energien fördern, sind wirtschaftlich unattraktiv odersowie die Zerstörung von Wälern, Feuchtgebieten und anderen wertvollen Ökosystemen fördern, sind verboten. | |
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Finanzinstitute müssen gesetzlich verpflichtet werden, Transitionspläne für die Dekarbonisierung vorzulegen. Diese sollen wissenschaftsbasierte Klimaziele, ausgerichtet an den Zielen des Pariser Klimaabkommens inklusive Scope-3-Emissionen, und darauf abgestimmte, messbare Zwischenziele und Massnahmen zu deren Erreichung enthalten. |
Finanzinstitute müssenwerden gesetzlich verpflichtet werden, Transitionspläne für die Dekarbonisierung vorzulegen. Diese sollenenthalten wissenschaftsbasierte Klimaziele, ausgerichtet an den Zielen des Pariser Klimaabkommens inklusive Scope-3-vor- und nachgelagerte Emissionen, und darauf abgestimmte, messbare Zwischenziele und Massnahmen zu deren Erreichung enthalten. | «Scope-3-Emissionen» verstehen viele nicht. |
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Um Transparenz innerhalb des Finanzsektors und für die Öffentlichkeit zu schaffen, sollen bestehende Schweizer Buchhaltungsstandards (z.B. Swiss GAAP FER) unter Berücksichtigung aller Bereiche (Scope 1-3) auf die Dokumentierung von CO2-Emissionen ausgeweitet werden. Diese Erweiterung ist ausserdem ein Kriterium für die Aufnahme in die Schweizer Börse. Die Teilnahme an den zweijährlichen Klimaverträglichkeitstests des BAFU ist für alle Finanzinstitute, inklusive Nationalbank, verbindlich. Das BAFU darf zudem die individuellen Testresultate veröffentlichen. |
Um Transparenz innerhalb des Finanzsektors und für die Öffentlichkeit zu schaffen, sollenwerden bestehende Schweizer Buchhaltungsstandards (z.B. Swiss GAAP FER) unter Berücksichtigung aller Bereiche (Scope 1-3) auf die Dokumentierung von CO2-Emissionen ausgeweitet werden. Diese Erweiterung ist ausserdem ein Kriterium für die Aufnahme in die Schweizer Börse. Die Teilnahme an den zweijährlichen Klimaverträglichkeitstests des BAFU ist für alle Finanzinstitute, inklusive Nationalbank, verbindlich. Das BAFU darf zudemveröffentlicht die individuellen Testresultate veröffentlichen. | «Swiss GAAP FER», «Scope 1-3» sollten erklärt werden (z.B. in der Fussnote). |
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Wichtig ist eine gezielte Lenkung von Kapital in klimafreundliche Sektoren oder Unternehmen, welche für die Transition der gesamten Wirtschaft zu einer CO2-neutralen Wirtschaft notwendig sind: Dies kann unter anderem mittels einer grünen Investitionsbank erfolgen, welche die Mittel für grüne Investitionen und Kredite für Firmen und Projekte bereitstellen kann und Risikoaufschläge bei den Zinsen verhindern soll.Die öffentliche Hand nimmt eine Vorreiterrolle ein, indem sie insbesondere staatliche Unternehmen dazu verpflichtet, bei ihren (Auslands-)Investitionen klare und strenge Nachhaltigkeitsstandards einzuhalten. Negativlisten von Unternehmen sind für Investitionen aller staatlichen Institutionen ausgearbeitet und werden regelmässig auf aktualisierte Kriterien überprüft, auf den gesamten Bereich der Nachhaltigkeit ausgeweitet und für verpflichtend erklärt. Bilaterale Investitionsschutzabkommen als wichtigstes Instrument zum Schutz von Direktinvestitionen im Ausland werden auf nachhaltige und klimafreundliche Investitionen beschränkt. |
Wichtig ist eine gezielte Lenkung von KapitalKapital wird gezielt in in klimafreundliche Sektoren oder Unternehmen gelenkt, welche für die Transition der gesamten Wirtschaft zu einer CO2-neutralen Wirtschaft notwendig sind: Dies kann unter anderem mittels einer grünen Investitionsbank erfolgen, welche die Mittel für grüne Investitionen und Kredite für Firmen und Projekte bereitstellen kann und Risikoaufschläge bei den Zinsen verhindern soll.. Die öffentliche Hand nimmt eine Vorreiterrolle ein, indem sie insbesondere staatliche Unternehmen dazu verpflichtet, bei ihren (Auslands-)Investitionen klare und strenge Nachhaltigkeitsstandards einzuhalten. Negativlisten von Unternehmen sind für Investitionen aller staatlichen Institutionen ausgearbeitet und werden regelmässig auf aktualisierte Kriterien überprüft, auf den gesamten Bereich der Nachhaltigkeit ausgeweitet und für verpflichtend erklärt. Bilaterale Investitionsschutzabkommen als wichtigstes Instrument zum Schutz von Direktinvestitionen im Ausland werden auf nachhaltige und klimafreundliche Investitionen beschränkt. | |
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Treuhänderische Pflichten müssen auf die Klimawirkung ausgeweitet werden. Das explizite Umschreiben von Gesetzestexten ist notwendig, damit institutionelle Investoren ihre Treuepflichten mit Rechtssicherheit ausüben können. |
Treuhänderische Pflichten müssen auf die Klimawirkung ausgeweitet werden. Das explizite Umschreiben von Gesetzestexten ist notwendig, damitGesetzestexten werden so angepasst, dass institutionelle Investoren ihre Treuepflichten mit Rechtssicherheit ausüben können. | |
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Als Teil einer Bildungs- und Weiterbildungsoffensive sollen Unternehmen im Schweizer Finanzsektor verpflichtet sein, bis 2030 sämtliche Beschäftigten zum Thema Klimarisiken weiterzubilden. |
Als Teil einer Bildungs- und Weiterbildungsoffensive sollensind Unternehmen im Schweizer Finanzsektor verpflichtet sein, bis 2030 sämtliche Beschäftigten zum Thema Klimarisiken weiterzubilden. | |
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Investoren und Asset-Manager setzen im Rahmen von Active Ownership mit einer öffentlich einsehbaren Eskalationsstrategie ihr Gewicht als Finanzierer gegenüber den Unternehmen ein, welche die grösste Verantwortung für die weltweiten Treibhausgasemissionen haben. |
Als zusätzlichen Punkt im Instrumentenmix zum Finanzplatz würde ich erwähnen, dass das Bewusstsein für Klimarisiken (stranded assets etc.) gestärkt werden muss. (Oder betrachten die BAFU-Tests diese Risiken sowieso auch?) | |
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Eine Verpflichtung für die Industriestaaten zur finanziellen Unterstützung der Entwicklungsländer ist im Pariser Abkommen festgeschrieben. Deren Höhe wird im Rahmen von mehrjährigen Finanzierungszielen im UNO-Klimaprozess verhandelt. Gemäss Rahmenkonvention soll sich der Beitrag der einzelnen Industrieländer an ihrer “gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten, ihren jeweiligen Fähigkeiten sowie an ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage” orientieren. Die Schweiz folgt dieser internationalen Verpflichtung und plant einen angemessenen finanziellen Beitrag zur weltweiten Transformation in ihren Staatshaushalt ein und stellt die Finanzierung langfristig sicher. |
Eine Verpflichtung für die Industriestaaten zur finanziellen Unterstützung der Entwicklungsländer ist im Pariser Abkommen festgeschrieben. (Art. 3). Deren Höhe wird im Rahmen von mehrjährigen Finanzierungszielen im UNO-Klimaprozess verhandelt. Gemäss Rahmenkonvention soll [Fussnote: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1994/1052_1052_1052/de] muss sich der Beitrag der einzelnen Industrieländer an ihrer “gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten, ihren jeweiligen Fähigkeiten sowie an ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage” orientieren. Die Schweiz folgt dieser internationalen Verpflichtung und plant einen angemessenen finanziellen Beitrag zur weltweiten Transformation in ihren Staatshaushalt ein und stellt die Finanzierung langfristig sicher. | |
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Das aktuelle internationale Finanzierungsziel von 100 Milliarden Dollar pro Jahr wird v.a. dank Buchhaltungstricks erreicht und kann die Finanzierungslücke nicht schliessen. Auch die Schweiz kommt ihrer Verantwortung nicht nach, ihren fairen Anteil zu leisten und ärmere Länder bei der Verminderung, Anpassung und Deckung von Schäden und Verlusten finanziell angemessen zu unterstützen. |
Das aktuelle internationale Finanzierungsziel von 100 Milliarden Dollar pro Jahr wird v.a. dank Buchhaltungstricks erreicht und kann die Finanzierungslücke nicht schliessen. Auch die Schweiz kommt ihrer Verantwortung nicht nach, ihren fairen Anteil zu leisten und ärmere Länder bei der Verminderung, Anpassung und Deckung von Schäden und Verlusten finanziell angemessen zu unterstützen. | Hier sollten wir anmerken, dass die 100 Mrd. p.a. das bisherige Finanzierungsziel waren, seit COP29 aber 300 Mrd. gelten. |
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Die Schweiz wendet eine sehr strenge Schuldenbremse an. Deshalb werden jedes Jahr harte Budgetverhandlungen geführt. Dabei haben Ausgaben, die eher indirekt der Schweiz nützen, oft weniger Priorität als Ausgaben, welche Anspruchsgruppen in der Schweiz direkt zugutekommen. Die Klimafinanzierung nützt der Schweiz indirekt z.B. durch die Vermeidung von zusätzlichen Konfliktherden und Fluchtgründen im Globalen Süden, aber sie ist für niemanden in der Schweiz direkt nutzbar wie z.B. Beiträge an Wärmepumpen oder Solaranlagen. Das ist eine innenpolitische Hürde für den Bundesrat, weswegen er den “fairen Anteil” der Schweiz am 100 Milliarden-Ziel zu tief angesetzt und diesen grösstenteils auf Kosten anderer Schwerpunkte aus dem bestehenden Budget der internationalen Zusammenarbeit nimmt, anstatt zusätzliche Mittel dafür zu sprechen, wie die Klimarahmenkonvention dies erfordern würde. |
Die Schweiz wendet eine sehr strenge Schuldenbremse an. Deshalb werden jedes Jahr harte Budgetverhandlungen geführt. Dabei haben Ausgaben, die eher indirekt der Schweiz nützen, oft weniger Priorität als Ausgaben, welche Anspruchsgruppen in der Schweiz direkt zugutekommen. Die Klimafinanzierung nützt der Schweiz indirekt z.B. durch die Vermeidung von zusätzlichen Konfliktherden und Fluchtgründen im Globalen Süden, aber sie ist für niemanden in der Schweiz direkt nutzbar wie z.B. Beiträge an Wärmepumpen oder Solaranlagen. Das ist eine innenpolitische Hürde für den Bundesrat, weswegen er den “fairen Anteil” der Schweiz am 100 (bisherigen) 100-Milliarden-Ziel zu tief angesetzt hat und diesen grösstenteils auf Kosten anderer Schwerpunkte aus dem bestehenden Budget der internationalen Zusammenarbeit nimmt, anstatt zusätzliche Mittel dafür zu sprechen, wie die Klimarahmenkonvention dies erfordern würde. | |
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Individuen, Gesellschaft und Politik haben meist Mühe, sich das ‘Unvorstellbare’ vorzustellen. D.h. es ist schwierig, ein Bewusstsein aufzubauen für Entwicklungen oder Ereignisse, die klar ausserhalb des Erfahrungshorizontes liegen. |
Individuen, Gesellschaft und Politik haben meist Mühe, sich das ‘Unvorstellbare’ vorzustellen. D.h. es ist schwierig, ein Bewusstsein aufzubauen für Entwicklungen oder Ereignisse, die klar ausserhalb des Erfahrungshorizontes liegen.. Anpassungsszenarien werden auf das wahrscheinlichste Szenario ausgelegt statt auf Extremszenarien, die weniger wahrscheinlich, aber sehr wohl möglich sind. [Fussnote: Zur Notwendigkeit, sich auch auf Extremszenarien vorzubereiten, vgl. https://www.pnas.org/doi/epdf/10.1073/pnas.2108146119.] | |
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Wasserressourcen: die Schweiz strebt ein integrales Wassermanagement an, das einen Ausgleich zwischen (saisonalem) Wasserangebot und Wassernachfrage der verschiedenen Sektoren (Energieproduktion, Landwirtschaft, Tourismus, Industrie, Haushalte u.a.) schafft, die Erhaltung und Stärkung der Biodiversität sicherstellt und robust ist sowohl gegenüber Wasserknappheit als auch gegenüber Hochwasser. |
Zusätzliche Massnahmenvorschläge für den Instrumentenmix im Bereich Anpassung: (1) Der Bevölkerungsschutz orientiert sich nicht nur an den erwartbarsten, sondern auch an Extremszenarien und behält namentlich die Möglichkeit im Auge, dass mehrere Bedrohungslagen gleichzeitig auftreten und sich gegenseitig verstärken. [Evt. Fussnoten-Verweis auf das Forschungsprogramm Extremes der WSL https://www.wsl.ch/de/ueber-die-wsl/organisation/programme-und-initiativen/wsl-forschungsprogramm-extremes-2021-2025/#.] (2) In akuten Krisensituationen sind die Betroffenen soweit möglich in die Krisenbewältigung mit einzubeziehen, durch Formen deliberativer Demokratie (Ad-hoc-Bevölkerungsräte). Der Staat kann sich nicht auf alle Eventualitäten von Krisensituationen vorbereiten; spontane Selbst- und Nachbarschaftshilfe wird wichtig sein (wie beispielsweise nach den Überschwemmungen in Valencia 2024; vgl. auch Nachbarschaftsinitiativen während der Corona-Lockdowns). Der Staat fördert und unterstützt Formen solidarischer Selbstorganisation. | |
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Die jährlichen inländischen Emissionen plus graue Emissionen betrugen in den letzten Jahren über 100 Millionen Tonnen pro Jahr. Bei aktuell geschätzten Klimaschadenskosten von 430 Franken pro Tonne CO2 ergibt dies Einnahmen von rund 40 Milliarden Franken pro Jahr. Da die Abgabe auf Flugtreibstoffe an rechtlichen Hindernissen scheitern könnte, generiert eine Flugticketabgabe die entsprechenden Einkünfte. Im Gegensatz zu den Ausgaben ist davon auszugehen, respektive zu hoffen, dass diese Einnahmen wegen der starken Dekarbonisierung bis 2040 stark zurückgehen, auf z.B. 10 Milliarden Franken pro Jahr. |
Die jährlichen inländischen Emissionen plus graue Emissionen betrugen in den letzten Jahren über 100 Millionen Tonnen pro Jahr. Bei aktuell geschätzten Klimaschadenskosten von 430 Franken pro Tonne CO2 ergibt dies Einnahmen von rund 40 Milliarden Franken pro Jahr. Da die Abgabe auf Flugtreibstoffe an rechtlichen Hindernissen scheitern könnte, generiert eine Flugticketabgabe die entsprechenden Einkünfte. Im Gegensatz zu den Ausgaben ist davon auszugehen, respektive zu hoffen, dass diese Einnahmen wegen der starken Dekarbonisierung bis 2040 stark zurückgehen, auf z.B. 10 Milliarden Franken pro Jahr. | |
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Ist Klimaschutz also primär teuer? Nein, der bisher und künftig nicht getätigte Klimaschutz ist teuer. Da als Einnahmequellen primär verursachergerechte Abgaben in Höhe der Klimaschadenskosten vorgesehen sind, wird bis 2040 nicht mehr Geld aufgewendet, als an Klimaschäden vermieden wird. Das lohnt sich also. In einem Forschungspapier des Potsdam Instituts für Klimaforschung werden die weltweiten Klimaschäden auf 19 bis 59 Billionen USD bis 2050 geschätzt, wobei nur abschätzbare Kosten berücksichtigt wurden. Einen Teil dieser Schäden noch abwenden zu können, wäre ein Gewinn, auch wenn hierzu erhebliche Investitionen nötig sind. |
Hier sollten wir noch Co-Benefits erwähnen, beispielsweise die Reduktionen der enormen zusätzlichen Morbidität und Mortalität durch Luftverschmutzung, aber auch die Reduktion von Unfällen bei einer Verkehrswende, die auf weniger MIV abzielt. |