Änderung der Einfuhrverordnung Getreide und Futtermittel, der Agrareinfuhrverordnung und der Brotgetreide-Freigabeverordnung zur vorübergehenden Erhöhung und Freigabe des Zollkontingentes Brotgetreide
der Bundesrat ermächtigt das EVD zur vorübergehenden Erhöhung des Zollkontingentes Brotgetreide (SR 916.112.211), das EVD erhöht vorübergehend Zollkontingent Brotgetreide (SR 916.01), das BLW trägt der vorübergehenden Erhöhung des Zollkontingentes Brotgetreide mit einer Änderung der Tranchenfreigaben Rechnung (SR 916.111.4)