Abgeschlossen
22. Oktober 2003 - 15. Februar 2004

Änderung des Arbeitsgesetzes: Herabsetzung des Schutzalters auf 18 Jahre

Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) definiert Arbeitnehmer beider Geschlechter bis zum vollendeten 19. Altersjahr und Lehrlinge bis zum vollendeten 20. Altersjahr als Jugendliche. Neu soll das Schutzalter sowohl für Lehrlinge und Lehrtöchter als auch für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf 18 Jahre festgelegt werden.
Quelle
fedlex.admin.ch

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