Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzgesetz)
Die Änderung des Sortenschutzgesetzes soll es erlauben, das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen zu ratifizieren. Der Schutzbereich soll erweitert werden. Die Schutzdauer wird von 20 auf 25 Jahre erhöht.