Abgeschlossen
19. November 2007 - 20. Dezember 2007

Anhörung zur Änderung von Art. 3a der Bankenverordnung (Devisenhändler)

Mit der vorgeschlagenen Änderung der Bankenverordnung soll die für die Devisenhändler geltende Ausnahme von der Bewilligungspflicht aufgehoben werden. Die Anhörung erfolgt in Absprache mit der Eidg. Finanzverwaltung.
Quelle
fedlex.admin.ch

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