Abgeschlossen
13. Mai 2020 - 3. September 2020

Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit

Einige Punkte der Vereinbarung der Versicherer sind für verbindlich zu erklären (Vermittlerprovisionen, Verbot der telefonischen Kaltakquise, Ausbildung, Beratungsprotokoll). Zudem sind Sanktionen bei Nichteinhaltung vorzusehen.
Quelle
fedlex.admin.ch

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