Abgeschlossen
25. August 1999 - 30. November 1999

Einführung der straflosen Selbstanzeige

Die Vorschläge der Ständerats- Kommission für Rechtsfragen enthalten Änderungen und Ergänzungen der Bundesgesetze über die direkte Bundessteuer (DBG) und über die Harmonisierung der direkten Steuern von Kantonen und Gemeinden (StHG). Künftig sollen natürliche Personen einmal in ihrem Leben und juristische Personen alle 30 Jahre die Möglichkeit haben, ihre steuerlichen Verfehlungen selbst anzuzeigen.
Quelle
fedlex.admin.ch

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