Das Luftfahrtgesetz soll in drei Etappen revidiert werden. Die Umsetzung des luftfahrtpolitischen Berichts des Bundesrates von 2004, neue Grundsätze für die Flughafengebühren und die Finanzierung der Flugsicherung sowie eine Aufsichtsabgabe für die kommerzielle Luftfahrt bilden die zentralen Elemente einer ersten Teilrevision, welche die Landesregierung bis im Herbst in die Vernehmlassung geschickt hat.