Abgeschlossen
4. November 2015 - 29. Februar 2016

Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG)

Gestützt auf die Ergebnisse der im Jahr 2013 abgeschlossenen Evaluation der Gesetzgebung über die Bundesrechtspflege wird die Liste der Materien, in denen das Bundesgericht nicht angerufen werden kann, teilweise angepasst und mit einer Auffangklausel für Fälle von grundsätzlicher Bedeutung versehen.
Themen
Recht
Quelle
fedlex.admin.ch

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