Abgeschlossen
9. Januar 2009 - 9. März 2009

Revision des Gefahrgutrechts

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Stasse (ADR) hat im Jahre 2007 hinsichtlich der Beschränkung der Beförderung von gefährlichen Gütern durch Strassentunnel ein auf internationaler Ebene standardisiertes System eingeführt, mit der Folge, dass nationale Tunnelregelungen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, ab 1.1.2010 hinfällig werden. Daher müssen die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) und der Anhang 2 der SDR revidiert werden; zusätzlich ist die Signalisationsverordnung (SSV) samt deren Anhang 2 den neuen internationalen Vorgaben anzupassen.