Abgeschlossen
16. September 1996 - 15. Dezember 1996

Sanierungsplan 2001

Um für die Sanierung des Bundeshaushaltes den notwendigen Druck zu erzeugen, soll in den Uebergangsbestimmungen zur Bundesverfassung, gewissermassen präventiv, der Haushaltsausgleich verankert werden. Der Finanzhaushalt soll bis ins Jahr 2001 ins Lot gebracht werden.
Quelle
fedlex.admin.ch

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