Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Das geltende Publikationsgesetz vom 21. März 1986 (SR 170.512) ist an die geltende Bundesverfassung anzupassen. Einerseits sind die geänderten Erlassformen im Gesetz anzupassen, andererseits müssen gewisse Regelungen von der Verordnungs- auf die Gesetzesstufe heraufgestuft werden.