Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse
Bei der neuen Verordnung handelt es sich um die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 17 des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG), welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Mit Artikel 17 EMBAG und der vorliegenden Verordnung werden die Rechtsgrundlagen geschaffen um Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse mittels einer einmaligen Anschubfinanzierung zu fördern. Die Verordnung regelt die Voraussetzungen unter denen eine solche Finanzhilfe erteilt werden kann, das Verfahren und die Auszahlung der Finanzhilfe sowie die Berichterstattung und Kontrolle.