Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste
Mit der neuen Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste werden die Regelungen aus den bisherigen Erlassen zu den Tiergesundheitsdiensten (Bienengesundheitsdienst, Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer, Schweinegesundheitsdienst) in einer einzigen Verordnung zusammengefasst. Zugleich wird deren Geltungsbereich auf den Rindergesundheitsdienst erweitert. Als Voraussetzung für dessen Unterstützung durch den Bund ist damit neu – wie für die anderen Tiergesundheitsdienste – eine Subventionierung durch die Kantone vorgesehen. Auch die übrigen Voraussetzungen für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen an die Tiergesundheitsdienste werden weitest möglich vereinheitlicht.