Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten
Mit zwei Bundesbeschlüssen soll ein zweiter Beitrag der Schweiz an ausgewählte EU-Staaten festgelegt werden. Der erste Bundesbeschluss betrifft den Rahmenkredit Kohäsion in der Höhe von 1046,9 Millionen Franken, welcher durch die DEZA und das SECO verwaltet werden soll. Der zweite Bundesbeschluss betrifft den Rahmenkredit Migration in der Höhe von 190 Millionen Franken, welcher durch das SEM verwaltet werden soll.