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Bund
Aussenpolitik
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit
Direction du développement et de la coopération
•
Direzioni dello sviluppo e della cooperazione
Vernehmlassungen
20. Juni 2023
-
20. September 2023
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Öffentliche Finanzen
Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2025–2028
Alle vier Jahre verabschiedet der Bundesrat eine Strategie für die internationale Zusammenarbeit (IZA). Damit legt er den strategischen und finanziellen Rahmen für den Auftrag der IZA gemäss einschlägigen Gesetzen fest. Die Strategie definiert den Kontext, die Ziele, die Modalitäten des Engagements, den Budgetrahmen und die notwendigen Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen. Die entsprechende Botschaft wird dann dem Parlament unterbreitet.
2. Mai 2019
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23. August 2019
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024
Eine nachhaltige Entwicklung und eine stabile internationale Ordnung sind im Interesse der Schweiz. Der erläuternde Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 setzt den strategischen Rahmen für die humanitäre Hilfe, die Entwicklungszusammenarbeit sowie für die Förderung des Friedens und der Menschenrechte. Die Entwicklungszusammenarbeit soll stärker fokussiert und dadurch wirkungsvoller werden: Bei der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit des EDA ist eine geografische Fokussierung auf vier Schwerpunktregionen vorgesehen. Das WBF wird seine Tätigkeit im Bereich wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit in einer begrenzten Anzahl Partnerländer weiterführen. Für die Jahre 2021-2024 werden folgende Akzente gesetzt: die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort, der Kampf gegen den Klimawandel und gegen die Ursachen irregulärer Migration und Zwangsmigration sowie das Engagement für Frieden und Rechtsstaatlichkeit. In Zukunft soll zudem das Potenzial des Privatsektors und der Digitalisierung stärker mobilisiert und der Multilateralismus gestärkt werden. Die internationale Zusammenarbeit ist zum ersten Mal Gegenstand einer fakultativen Vernehmlassung, was eine breite Debatte im Inland ermöglicht.
28. März 2018
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4. Juli 2018
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten
Mit zwei Bundesbeschlüssen soll ein zweiter Beitrag der Schweiz an ausgewählte EU-Staaten festgelegt werden. Der erste Bundesbeschluss betrifft den Rahmenkredit Kohäsion in der Höhe von 1046,9 Millionen Franken, welcher durch die DEZA und das SECO verwaltet werden soll. Der zweite Bundesbeschluss betrifft den Rahmenkredit Migration in der Höhe von 190 Millionen Franken, welcher durch das SEM verwaltet werden soll.
17. Dezember 2014
-
31. März 2015
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
Das geltende Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas vom 24. März 2006 ist zu erneuern. Das Gesetz ist am 1.Juni 2007 in Kraft getreten und die Gültigkeitsdauer ist auf 10 Jahre begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist soll das Bundesgesetz bis am 31. Dezember 2024 verlängert werden.