Ziel des JSFVG ist es, Minderjährige vor Medieninhalten (Gewalt- oder Sexdarstellungen, bedrohliche Szenen etc.) in Filmen und Videospielen zu schützen, welche ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden können. Veranstalterinnen von öffentlichen Anlässen, Anbieterinnen von Filmen und Videospielen auf audiovisuellen Trägermedien sowie auf Abrufdiensten sollen zu Alterskennzeichnungen und Alterskontrollen verpflichtet werden. Die Umsetzung dieser Massnahmen geschieht im Rahmen einer Ko-Regulierung. Für den Bereich der Abruf- und Plattformdienste ist eine Abstimmung mit der Regulierung auf europäischer Ebene vorgesehen.